Alltagsfrage: Wie lange sind Pfandbons eigentlich gültig?

Nicht immer denkt man an das Einlösen des Flaschen- und Dosenpfands. (Symbolbild: Getty Images)
Nicht immer denkt man an das Einlösen des Flaschen- und Dosenpfands. (Symbolbild: Getty Images)

Leergut zurückgegeben, aber den Pfandbon an der Kasse nicht eingelöst? Das passiert Einkäufern in Supermärkten immer wieder. Doch wie lange können Pfandbons nachträglich abgegeben werden? Die Antwort ist erstaunlich.

Ob PET-Flaschen oder Joghurtgläser, Cola-Dosen oder Mineralwasserflaschen: Sie alle sollen nach Verzehr des Inhalts wieder in die Supermärkte zurückgehen, damit Glas und Plastik umweltschonend weiterverarbeitet beziehungsweise -verwertet werden können. Um einen Anreiz für den Konsumenten zu schaffen, bekommt dieser Geld für die Rückgabe des Leerguts. Und zwar jenen Pfand, der beim Kauf auf den Produktpreis aufgeschlagen wurde.

Doch oftmals vergessen Einkäufer, den Pfandbon, den sie aus dem Leergutautomaten gezogen haben, später an der Kasse abzugeben. Meist stellt man diesen Umstand erst fest, wenn man längst wieder zu Hause angekommen ist. Den Pfandbon, so schwört man sich, gibt man einfach beim nächsten Einkauf ab. Vorausgesetzt, man vergisst nicht schon wieder, ihn abzugeben.

Doch wie lange ist es eigentlich möglich, Pfandbons einzulösen?

Oft wird behauptet, Bons seien maximal 30 Tage gültig. Doch dies stimmt nicht. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch verjährt die Forderung, die man mit einem Pfandbon gegenüber einem Supermarkt in den Händen hält, erst am Ende des dritten Kalenderjahres. Dies bedeutet, dass ein Pfandbon vom 10. September 2018 nicht nur bis zum 9. September 2021, sondern bis zu Jahresende, also bis zum 31. Dezember 2021, eingelöst werden kann.

Selbstverständlich gilt dies nur für jenen Supermarkt, in dem der Pfandbon auch ausgestellt wurde. Manchmal können Bons auch in einer anderen Filiale der gleichen Supermarktkette benutzt werden, auf Nummer sicher geht man jedoch, wenn man den Bon wirklich in jenem Geschäft abgibt, in dem man einst auch die Flaschen zurückgegeben hat.

Oft weigern sich Supermarkt-Angestellte dennoch, den Bon nach einer gewissen Zeit anzunehmen, auch wenn das Zeitfenster der drei Jahre noch nicht überschritten wurde. Das Portal „Finanztip.de“ rät dann, entweder den Filialleiter zu sprechen, oder, wenn auch das nicht helfen sollte, den Verbraucherschutz zu kontaktieren.