Doppelmörder kehrt nach Ausgang nicht in Gefängnis zurück - Fahndung in Berlin

Ein wegen Doppelmordes verurteilter Straftäter ist von einem Ausgang nicht in das Gefängnis zurückgekehrt. Der 50-Jährige hätte eigentlich in die Berliner Justizvollzugsanstalt Tegel zurückkommen sollen. Nach ihm wird gefahndet. (INA FASSBENDER)
Ein wegen Doppelmordes verurteilter Straftäter ist von einem Ausgang nicht in das Gefängnis zurückgekehrt. Der 50-Jährige hätte eigentlich in die Berliner Justizvollzugsanstalt Tegel zurückkommen sollen. Nach ihm wird gefahndet. (INA FASSBENDER)

Ein wegen Doppelmordes verurteilter Straftäter ist von einem Ausgang nicht in das Gefängnis zurückgekehrt. Der 50-Jährige hätte eigentlich am Donnerstagnachmittag in die Berliner Justizvollzugsanstalt Tegel zurückkommen sollen, wie ein Sprecher der Senatsjustizverwaltung am Freitag auf Anfrage sagte. Da dies nicht geschah, wurde die Fahndung ausgelöst.

Der Flüchtige ist dem Sprecher zufolge seit 27 Jahren in Haft. Er wurde wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Bereits seit 2005 durfte er dem Sprecher zufolge das Gefängnis immer wieder verlassen, bislang allerdings nie unbegleitet.

Vor dem unbegleiteten Ausgang sei ein forensisch-psychiatrisches Gutachten von einem externen Sachverständigen erstellt worden, sagte der Sprecher. Dieses habe ergeben, dass Lockerungen angezeigt und zu verantworten seien. Alle Bestimmungen und Vorkehrungen seien strikt eingehalten worden. Es habe keine Hinweise darauf gegeben, dass der Mann nicht zurückkehren könnte.

wik/cfm