Erneut Durchsuchungen bei AfD-Politiker Bystron

Bei den Ermittlungen gegen den AfD-Politiker Petr Byston hat die Polizei erneut Objekte in Berlin durchsucht. Die Generalstaatsanwaltschaft München bestätige Durchsuchungen "im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen einen Bundestagsabgeordneten". (Odd ANDERSEN)
Bei den Ermittlungen gegen den AfD-Politiker Petr Byston hat die Polizei erneut Objekte in Berlin durchsucht. Die Generalstaatsanwaltschaft München bestätige Durchsuchungen "im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen einen Bundestagsabgeordneten". (Odd ANDERSEN)

Im Zuge der Ermittlungen gegen den AfD-Politiker Petr Bystron hat die Polizei am Donnerstag erneut Objekte in Berlin durchsucht. Die Generalstaatsanwaltschaft München bestätige auf Anfrage Durchsuchungen "im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen einen Bundestagsabgeordneten wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit von Mandatsträgern und der Geldwäsche". Der Einsatz sei erfolgt, "um weitere Beweismittel sicherzustellen".

Weitere Durchsuchungen habe es "bei Dritten, die nicht beschuldigt sind", gegeben. Beschlagnahmt wurden demnach insbesondere Unterlagen und Datenträger, die nun ausgewertet werden sollen.

Bereits im Mai wurden die Parlamentsbüros Bystrons im Bundestag, zudem Räumlichkeiten in Bayern und auf Mallorca durchsucht. Zuvor hatte der Bundestag die Immunität des AfD-Abgeordneten aufgehoben. Gegen ihn wird wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und der Geldwäsche ermittelt.

Bystron war im Zusammenhang mit den Vorwürfen zu dem pro-russischen tschechischen Internetportal "Voice of Europe" in die Schlagzeilen geraten. Er hatte in Interviews für das Portal russlandfreundliche Darstellungen verbreitet. Nach Medienberichten wird ihm in diesem Zusammenhang die Annahme von Geldern aus Russland vorgeworfen. Bystron, der für den Wahlkreis München-Nord im Bundestag saß, weist die Anschuldigungen zurück.

Bystron trat als Kandidat für die AfD zur Europawahl an und zieht nun in das Europaparlament ein. Als EU-Abgeordneter wird er wieder Immunität genießen - allerdings erst, wenn das offizielle Ergebnis der Wahl am 3. Juli bekannt gegeben wird. Weiter ermittelt werden darf dann erst, wenn dort Bystrons Immunität erneut aufgehoben wird.

Die AfD war mit einem vorläufigen amtlichen Ergebnis von 15,9 Prozent als zweitstärkste Kraft hinter der Union aus der Europawahl hervorgegangen. Sie fuhr damit ihr bisher bestes Ergebnis bei Wahlen zum EU-Parlament ein.

awe/ck