Fahrradfahren bleibt in Deutschland ohne Führerschein erlaubt

Deutsche Schulkinder gehen in der Grundschule eines Tages stolz mit dem Fahrradführerschein nach Hause – vorgeschrieben ist der höchstens durch den Lehrplan. In sozialen Medien wird nun behauptet, ab 2025 gelte eine generelle Führerscheinpflicht für Radfahrerinnen und Radfahrer. Das Gesetz sieht allerdings keine derartige Pflicht vor und das Bundesministerium plant laut eigener Aussage keine solche Regelung.

Ab 2025 gebe es eine Führerscheinpflicht für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie "für die Straßenerhaltung" eine Fahrradsteuer "in Buntland", lautet ein Post auf Facebook von Ende Juni 2024. "Buntland" meint Deutschland und ist ein gängiges Synonym in sozialen Medien.

<span>Facebook-Screenshot der Behauptung: 1. Juli 2024</span>
Facebook-Screenshot der Behauptung: 1. Juli 2024

Eine solche Pflicht gibt es jedoch nicht und ist auch nicht in Planung.

In Deutschland gibt es verschiedene Führerscheine für etwa Autos, Motorräder oder Lkw, sogenannte Fahrerlaubnisklassen. Das Bundesverkehrsministerium führt eine Übersicht auf seiner Website mit allen Klassen auf (hier archiviert). Darunter sind keine Fahrräder. Denn: Fahrräder gelten laut Straßenverkehrsgesetz nicht als Kraftfahrzeuge und sind deshalb von der Pflicht ausgenommen, dass sie nur mit einer Fahrerlaubnis benutzt werden dürfen (hier und hier archiviert).

Schulkinder erhalten symbolischen Fahrradführerschein

Dennoch gibt es einen Fahrradführerschein in Deutschland. Schülerinnen und Schüler erhalten ihn, wenn sie die Prüfung am Ende der Radfahrausbildung in der Grundschule bestehen, erklärt beispielsweise die Website bussgeldrechner.org. Demnach dürfen Kinder allerdings auch ohne Fahrradführerschein Rad fahren, er hat eher symbolischen Charakter für die bestandene Prüfung.

Vereinzelt gibt es auch Radfahrschulen für Erwachsene. So betreibt zum Beispiel der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) laut seiner Website 30 Radfahrschulen in Deutschland, deren Kurse jedoch lediglich ein Angebot sind. Sie helfen nach eigener Angabe, "das Rad fahren neu oder wieder zu erlernen" und vermitteln das richtige Verhalten im Straßenverkehr.

Vor über hundert Jahren erhoben Bremen und das damalige Großherzogtum Hessen eine Fahrradsteuer, wie aus einem Artikel des rbb hervorgeht. Aktuell gibt es laut einer Stichwortsuche aber keine Abgabe dieser Art. Lediglich für Kraftfahrzeuge muss in die Tasche gegriffen werden.

Verkehrsministerium plant keine Führerscheinpflicht

Auf Anfrage von AFP erklärte eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums am 2. Juli 2024, dass "keine Fahrerlaubnis und kein Führerschein erforderlich" sind, wenn jemand mit einem Rad am Straßenverkehr teilnimmt. Darunter fielen auch E-Bikes. Eine Änderung dieser Regelung ist laut Ministeriumssprecherin nicht geplant. Auch eine Fahrradsteuer, wie in den Beiträgen erwähnt, wird nicht kommen. "Die Bundesregierung plant keine gesonderte Besteuerung von Fahrrädern", erklärte das Bundesfinanzministerium am 3. Juli 2024 auf Anfrage. "Der Koalitionsvertrag schließt zudem neue Steuern als auch Steuererhöhungen aus." Auch eine Stichwortsuche von AFP lieferte keine Ergebnisse, die Pläne dieser Art belegen.

Ähnliche Behauptungen kursieren zudem in Bezug auf E-Scooter, beispielsweise auf Tiktok. Dazu erklärte das Bundesverkehrsministerium jedoch ebenfalls, dass E-Scooter weiterhin ohne Führerschein gefahren werden dürfen. Sie fielen in die Kategorie mit dem sperrigen Begriff "Elektrokleinstfahrzeuge", die laut gültiger Verordnung Personen ab 14 Jahren benutzen dürften.

An einem Punkt hat Fahrradfahren aber doch etwas mit dem Führerschein für Kraftfahrzeuge zu tun: Wer mit 1,6 Promille und mehr Blutalkoholgehalt mit dem Rad fährt, begeht eine Straftat, erklärt der Allgemeine Deutsche Automobil-Club. Wird der Radfahrer oder die Radfahrerin von der Polizei angehalten, kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Fällt die MPU negativ aus, kann der Führerschein demnach entzogen werden. Fahrradfahren bleibt allerdings erlaubt.

Fazit: Das Bundesverkehrsministerium plant laut eigener Aussage keine Führerscheinpflicht für Radfahrerinnen und Radfahrer, Fahrrad fahren bleibt also führerscheinfrei erlaubt. Auch eine Stichwortsuche lieferte keine Hinweise auf ein solches Vorhaben. Der Fahrradführerschein ist eher symbolischer Natur am Ende der Unterrichtseinheit in deutschen Schulen.