Fehlerhafte Werte zu Nord Stream 2: Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld

Die Bundesnetzagentur hat im Zusammenhang mit der umstrittenen deutsch-russischen Gasleitung Nord Stream 2 ein Bußgeld von 75.000 Euro gegen den Pipeline-Betreiber Gascade verhängt. (John MACDOUGALL)
Die Bundesnetzagentur hat im Zusammenhang mit der umstrittenen deutsch-russischen Gasleitung Nord Stream 2 ein Bußgeld von 75.000 Euro gegen den Pipeline-Betreiber Gascade verhängt. (John MACDOUGALL)

Die Bundesnetzagentur hat im Zusammenhang mit der umstrittenen deutsch-russischen Gasleitung Nord Stream 2 ein Bußgeld von 75.000 Euro gegen den Pipeline-Betreiber Gascade verhängt. Wie die Behörde in Bonn am Montag mitteilte, hatte Gascade 2021 nach IT-Problemen fehlerhafte Werte veröffentlicht, die eine Inbetriebnahme von Nord Stream 2 nahelegten. Der Markt reagierte auf die Falschmeldung, was deutlich gesunkene Preise zur Folge hatte.

Im August 2021 wurde die Fertigstellung der mittlerweile stillgelegten Pipeline nach Angaben der Bundesnetzagentur "mit Anspannung beobachtet". Als es bei einem Test zu IT-Problemen beim Betreiber Gascade kam, führten diese zur Veröffentlichung fehlerhafter Werte für die Empfangsstation "Lubmin 2" in Mecklenburg-Vorpommern, die damals nur von Nord Stream erreicht werden konnte. Der Markt reagierte darauf und ging davon aus, dass die Inbetriebnahme der Pipeline kurz bevorstehe. Das war allerdings nicht der Fall.

Dennoch brachen die Gaspreise laut Bundesnetzagentur kurzzeitig um bis zu vier Euro pro Megawattstunde ein. Der Fehler fiel demnach auch beim Unternehmen auf. Trotzdem entschied sich Gascade dagegen, eine klarstellende Mitteilung auf einer dafür vorgesehenen "Insider-Informations-Plattform (IIP)" für den Markt zu veröffentlichen. "Nach Angaben des Unternehmens wurde dies nicht als erforderlich angesehen, da man nicht davon ausgegangen sei, dass der Markt die Werte für echt halten könne", erklärte die Bonner Behörde. Die korrigierten Werte indes veröffentlichte das Unternehmen.

Unternehmen sind dazu verpflichtet Insider-Informationen "unverzüglich und effektiv zu veröffentlichen", so die Bundesnetzagentur. Darunter werden Infos verstanden, die potenziell dazu geeignet sind, die Preise am Markt zu beeinflussen. Kurseinbrüche und verschiedene Anfragen der Presse kurz nach der Veröffentlichung der fehlerhaften Werte belegten aus Sicht der Bundesnetzagentur die Relevanz der Information in dem vorliegenden Fall.

Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Über mögliche Einsprüche entscheidet das Oberlandesgericht in Düsseldorf.

Nord Stream 2 wurde gebaut, um russisches Gas nach Deutschland zu transportieren. 2021 war die Leitung, die international von Anfang an stark umstritten war, weitgehend betriebsbereit. Auch wege der zunehmend angespannten Lage zwischen Russland und der Ukraine verzögerte sich jedoch die Inbetriebnahme - und mit dem russischen Angriffskrieg im Februar 2022 wurde sie auf Eis gelegt. Im September 2022 wurde die Pipeline bei einer Explosion schwer beschädigt. Die Ursache ist bis heute ungeklärt.

mb/pe