Freundin gegen ihren Willen tätowiert

Wiederholt und unter Anwendung von Gewalt soll ein Mann seine Freundin tätowiert haben, als er betrunken war. Wegen gefährlicher Körperverletzung muss er sich nun vor dem Amtsgericht in Bensheim verantworten.

Die Vorwürfe gegen den 25 Jahre alten Angeklagten lauten Zwangstätowierung und Verbreitung von Neonazi-Gedankengut. Beim Prozessauftakt am Mittwoch in Bensheim soll er bestritten haben, die Frau zwischen Juni 2013 und Februar 2014 gegen ihren Willen tätowiert zu haben. Sie sei einverstanden gewesen und habe ihre Hände niemals weggezogen, sagte er vor dem Amtsgericht. Beide sollen sich in der Neonazi-Szene im Odenwald kennengelernt haben. Seiner damalige Lebensgefährtin soll es im Alter von 17 Jahren imponiert haben, dass er unter Neonazis im Odenwald eine leitende Funktion gehabt habe. Sie habe sich freiwillig ein Hakenkreuz auf den Hintern tätowieren lassen. Behauptet er.

Angeklater sei kein Nazi mehr

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Täter vor, das Opfer “körperlich misshandelt und gesundheitlich geschädigt” zu haben. Bei dem Opfer hätten sich Hautstellen “großflächig entzündet”, die medizinisch versorgt werden mussten. Der Angeklagte, der selbst Tätowierungen an Hals, Händen und am glatt rasierten Hinterkopf hat, will keine Details wie Namen zur Neonazi-Szene nennen: “Das gibt nur Stress.”

Sein Anwalt betonte, mit Hilfe des Aussteigerprogramms “Ikarus”, habe sich sein Mandant vom Neonazi-Gedankengut losgesagt.

Griff zur Flasche

Wenn der 25-Jährige damals nicht mehr weiter wusste, soll er zum Alkohol gegriffen haben. Er schilderte ein Leben voller Probleme. Wegen Schlägereien habe er schon in der Schule Ärger bekommen. Das Paar sei mittlerweile getrennt. Der 25-Jährige hat seine Liebe zum Malen nicht verloren. Nun lasse er sich zum Maler und Lackierer ausbilden. Während der Verhandlung entschuldigte er sich bei einem Polizisten, der als Zeuge geladen war, für derbe Beleidigungen. Der Prozess soll am 4. Mai mit der Aussage seiner Ex-Freundin fortgesetzt werden.


Foto/Symbolbild: dpa