„Werden Geld nicht zurückbekommen“ - Frau hinterlässt hohe Hotel-Rechnung und verschwindet spurlos

Eine Frau verursachte eine hohe Rechnung in Hotel und verschwand (Symbolbild)<span class="copyright">Sina Schuldt/dpa/Symbolbild</span>
Eine Frau verursachte eine hohe Rechnung in Hotel und verschwand (Symbolbild)Sina Schuldt/dpa/Symbolbild

Eine Frau lässt es sich drei Tage lang in einem Hotel in Wales gut gehen. Dabei verursacht sie eine Rechnung von umgerechnet rund 950 Euro und verschwindet einfach.

Unter einem Firmennamen buchte eine Frau einen dreitägigen Aufenthalt in einem Hotel in Llanelli, Wales. Ihre Abende habe sie im Hotelrestaurant verbracht und Getränke an der Bar konsumiert, berichtete der „ Mirror “. Die Rechnung habe sich insgesamt auf 700 Pfund (950 Euro) belaufen.

Hotel-Manager:„Es ist unwahrscheinlich, dass wir das Geld zurückbekommen“

Doch dann verließ sie das Hotel, ohne die Rechnung zu bezahlen. Das Hotel versuchte vergeblich, die Frau zu erreichen. „Es ist unwahrscheinlich, dass wir das Geld zurückbekommen“, sagte der Manager dem „Mirror“. Besonders für ein familiengeführtes Hotel wie das seine sei es sehr schmerzhaft, einen solchen Verlust hinnehmen zu müssen.

Polizei sucht nach der Frau

Der Manager hat die Polizei informiert. „Die Polizei erhielt am Montagnachmittag, dem 17. Juni, einen Anruf, dass eine Frau in einem Hotel in Llanelli übernachtet hatte und ohne zu bezahlen abgereist war“, sagte ein Polizeisprecher dem „Mirror“. Es würden Nachforschungen angestellt, um die Frau zu identifizieren.

Diese Strafe droht bei Zechprellerei in Deutschland

Wie wäre die Rechtslage in diesem Fall in Deutschland? Hierzulande wird Zechprellerei, also das Verlassen eines Restaurants oder einer Bar ohne zu bezahlen, als Betrug angesehen und kann strafrechtlich verfolgt werden. Gemäß § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) kann Betrug mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. In weniger schweren Fällen von Zechprellerei kann die Strafe auch geringer ausfallen.