Hotel Mama endet vor Gericht

Ein 51-jähriger Brandenburger zog wieder bei seiner Mutter ein und ließ sich umsorgen. Doch der alten Dame wurde es zu bunt und sie setzte den Faulpelz vor die Tür. Jetzt steht der Fall vor Gericht.

In Brandenburg scheint es nicht allzu gut um die Mutter-Sohn-Beziehungen bestellt. Erst im Februar holzte ein Sohn den Wald seiner Mutter ab, ohne ihr Bescheid zu geben, und löste damit einen Medienrummel aus. Die Dame glaubte nämlich, das Gehölz sei ihr gestohlen worden. Jetzt sorgt ein Fall vor dem Amtsgericht Brandenburg/Havel für Verwunderung.

Dem 51-jährigen Andreas K. war untersagt worden, sich auf weniger als 100 Meter seiner Mutter zu nähern. Weil er gegen diesen Beschluss verstieß, muss er sich nun vor Gericht verantworten. Was auf den ersten Blick verrückt klingt, hat eine lange und traurige Vorgeschichte.

Laut der Märkischen Allgemeinen war der Brandenburger im September 2014 wieder ins Hotel Mama eingezogen. Die 85-jährige Witwe bewohnt ein Gartenhäuschen auf einem großen Grundstück im Amt Brück. Andreas K. hatte zuvor in Dessau gelebt, hatte aber seine Wohnung dort aus ungeklärten Gründen verloren. Prompt hatte er bei seiner Mutter auf der Matte gestanden. Die hatte ihn aufgenommen, auch wenn ihr Häuschen für zwei ständige Bewohner eigentlich zu klein ist.

Sohn wird für Mutter zum Albtraum

Statt sich um eine neue, eigene Bleibe oder Arbeit zu bemühen, hatte sich der Sohn dauerhaft bei seiner Mutter eingerichtet. Für die alte Dame begann ein Albtraum. Laut der Märkische Allgemeinen hatten Nachbarn und Bekannte berichtet, dass Andreas K. plötzlich bestimmte, was im Haus geschah.

Vor Gericht sagte die Mutter aus, dass ihr Sohn weder im Haushalt, noch bei Arbeiten auf dem Grundstück half. „Dabei wusste er, dass es dort viel zu tun gibt”, sagte sie. Schon vor seinem Einzug ins Hotel Mama bezog er Hartz-IV. Morgens blieb er „fröhlich im Bett liegen“, seine Tage verbrachte er vor allem vor seinem Computer.

„Er hat sich schlecht benommen“, sagte die Mutter, die sich notfalls die kleine Wohnung mit ihrem Sohn geteilt hätte - wenn der nur etwas arbeitswillig gewesen wäre. Bekannte der alten Dame konnten das Trauerspiel nicht länger mit ansehen und drohten dem Faulpelz mit der Polizei. Der packte daraufhin seine Siebensachen und machte sich aus dem Staub.

Spott in den sozialen Netzwerken

Im vergangenen Juli verhängte das Familiengericht Brandenburg schließlich ein Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz. Für wenigstens ein Jahr muss Andreas K. mindestens hundert Meter Abstand zu seiner Mutter und ihrem Grundstück halten. Jetzt soll er diese Anordnung missachtet habe. Nachbarn gaben an, ihn in der Garage gesehen zu haben und riefen die Polizei. Deshalb muss er sich nun vor dem Amtsgericht Brandenburg verantworten. Seiner Mutter tue es leid, dass alles so gekommen ist.

In den sozialen Netzwerken sorgt der Fall für einigen Spott. “Die typischen besorgten Bürger, die dann auf die Flüchtlinge schimpfen, weil die ja den armen Deutschen die Arbeit klauen”, lautet ein Kommentar auf der Facebook-Seite der Märkischen Allgemeinen. Die Meisten aber bedauern vor allem die Mutter. Eine Frau schreibt: “Hut ab vor der alten Dame.”

Symbolfoto: dpa

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