UN-Gericht entscheidet über Südafrikas Antrag zu Waffenruhe im Gazastreifen

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag verkündet am Freitagnachmittag seine Entscheidung zu einem von Südafrika eingebrachten Antrag auf eine Waffenruhe im Gazastreifen. (Nick Gammon)
Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag verkündet am Freitagnachmittag seine Entscheidung zu einem von Südafrika eingebrachten Antrag auf eine Waffenruhe im Gazastreifen. (Nick Gammon)

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag verkündet am Freitag seine Entscheidung zu einem von Südafrika eingebrachten Antrag auf eine Waffenruhe im Gazastreifen. Nach Angaben des Gerichts soll der Beschluss um 15.00 Uhr bekannt gegeben werden. Südafrika hat bei dem höchsten UN-Gericht Sofortmaßnahmen gegen Israel beantragt und den Rückzug der israelischen Truppen aus dem Gazastreifen einschließlich der Stadt Rafah gefordert.

Zudem dringt Pretoria Israel in der Klageschrift darauf, "unverzüglich alle wirksamen Maßnahmen" zu ergreifen, um den ungehinderten Zugang humanitärer Hilfe in den Gazastreifen "zu gewährleisten und zu erleichtern".

Südafrika ersucht das UN-Gericht nun schon zum dritten Mal um zusätzliche Maßnahmen gegen Israel. Im Dezember hatte Südafrika vor dem IGH gegen Israel den Vorwurf eines Völkermords im Gazastreifen erhoben. Der IGH wies Israel daraufhin im Januar an, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um Handlungen im Zusammenhang mit einem "Völkermord" im Gazastreifen zu verhindern. Eine Waffenruhe ordnete das Gericht jedoch nicht an.

Die Gerichtsentscheidung am Freitag könnte den politischen Druck auf Israel erhöhen. Die israelische Armee war Anfang Mai trotz internationaler Warnungen in Rafah vorgerückt und führt eigenen Angaben zufolge "gezielte" Einsätze in der Grenzstadt aus, wo sie die letzten verbleibenden Hamas-Bataillone verortet.

Südafrikas UN-Botschafter Vusimuzi Madonsela hatte vergangene Woche in einer öffentlichen Anhörung vor dem IGH erklärt, Israels "Völkermord" in dem Palästinensergebiet gehe unaufhaltsam weiter und habe "gerade ein neues und schreckliches Ausmaß erreicht".

Der IGH wurde eingerichtet, um über zwischenstaatliche Streitigkeiten zu entscheiden. Obwohl seine Urteile rechtlich bindend sind, hat er kaum Möglichkeiten, sie durchzusetzen.

Anfang der Woche hatte der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) einen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen Verbrechen im Gaza-Krieg beantragt. Gleichzeitig beantragte der Chefankläger Haftbefehle gegen die Führung der radikalislamischen Palästinenserbewegung Hamas. Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell forderte Israel am Freitag auf, von einer Einschüchterung der IStGH-Richter abzusehen.

"Ich bitte alle, angefangen bei der israelischen Regierung, aber auch einige europäische Regierungen, die Richter nicht einzuschüchtern und ihnen nicht zu drohen", sagte Borrell in einem Interview mit dem spanischen Fernsehsender TVE. Das Vorgehen des Chefanklägers Karim Khan dürfe nicht als "antisemitische Haltung betrachtet werden", betonte Borrell mit Blick auf den beantragten Haftbefehl und forderte "Respekt für den Internationalen Strafgerichtshof".

kbh/gt