Ab Januar 2025 - Deutschland schafft Umlage für Gastransit ab

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Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeckdpa

Deutschland schafft die umstrittene Umlage für den Gastransit ab. Der entsprechende Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes liegt FOCUS online vor.

Lange hatte das von Robert Habeck (Grüne) geführte Bundeswirtschaftsministerium die Gas-Umlage verteidigt. Die Speicher würden auch der europäischen Versorgungssicherheit und damit der Unabhängigkeit von russischem Gas dienen. Zudem war man der Meinung, die Umlage diskriminiere niemanden, da sie überall dort fällig werde, wo Gas aus dem Fernleitungsnetz entnommen werde.

Jetzt die Wende. Ab dem 01. Januar 2025 wird die rechtliche Grundlage zur Erhebung der Gasspeicherumlage dahingehend geändert, dass die Umlage nur noch auf im Inland ausgespeiste Gasmengen erhoben wird. „Grenzübergangspunkte und virtuelle Kopplungspunkte, über die ins Ausland exportierte Gasmengen bislang an der Gasspeicherumlage beteiligt wurden, werden zukünftig nicht mit der Gasspei­cherumlage belastet“, heißt es in dem Gesetzentwurf, der FOCUS online vorliegt. Mit dem neuen Gesetz soll der Gastransit durch Deutschland günstiger werden.

Auch soll mit der Anpassung des Gesetzes die Abkehr von russischem Erdgas erleichtert werden.

EU-Staaten kritisierten Gastransit-Umlage scharf

Zuvor hatte es wegen der Gasspeicherumlage Streit mit der EU gegeben. Die Europäischen Nachbarstaaten hatten bemängelt, dass sie für die Speicherung von Gas in Deutschland mitzahlen müssten und sprachen von Wettbewerbsverzerrung. Die durch die Umlage erhöhten Transitkosten träfen die Regionen unverhältnismäßig stark und erschwerten den Zugang der EU-Mitgliedstaaten zu Gasimporten aus Westeuropa - so der Vorwurf.

Gasspeicherumlage als Kriseninstrument eingeführt

Die Umlage wurde im Herbst 2022 infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine und der daraus folgenden Energiekrise eingeführt und ersetzt die Firma Trading Hub Europe, die für die deutsche Gasmarkt-Organisation zuständig ist, Kosten zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit, etwa für den Gaseinkauf. Die Umlage betrifft nicht nur Unternehmen und Verbraucher in Deutschland, sondern auch Importeure in Nachbarländern, die Gas über deutsche Pipelines beziehen.