Erlass von Minister Habeck - Flutopfer sollen Hilfen aus Gebäudeenergie-Programm erhalten

Die Folgen des Hochwassers: In einem Teilort vom bayrischen Rudersberg liegt nur noch Schutt und Asche. <span class="copyright">IMAGO/onw-images</span>
Die Folgen des Hochwassers: In einem Teilort vom bayrischen Rudersberg liegt nur noch Schutt und Asche. IMAGO/onw-images

Die Flutkatastrophe in Bayern und Baden-Württemberg hat einen Milliardenschaden verursacht. Das Bundeswirtschaftsministerium hat daher nun neue Fördermöglichkeiten beschlossen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck stockt die Hilfen für die Opfer des Hochwassers in Bayern und Baden-Württemberg aus dem Förderprogramm für energieeffiziente Gebäude auf. Flutopfer bekämen die Möglichkeit eine zweite Förderung zu beantragen, auch wenn erst kürzlich betroffene Gebäude mit Geldern aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) saniert worden seien, berichtete die „Augsburger Allgemeine“ (Dienstagausgabe) unter Berufung auf einen entsprechenden Erlass des Ministers.

Habeck will Flutopfer mit Mitteln aus Gebäudeenergie-Programm unterstützen

Außerdem soll demnach für betroffene Immobilien-Eigentümer die Vorgabe entfallen, dass die alte Heizung noch funktionstüchtig sein muss, um einen Zuschuss zu bekommen. Der Bonus kann demnach auch für kaputte Heizungen geltend gemacht werden, eine Eigenerklärung soll den Behörden als Nachweis genügen.

Außerdem soll der Einbau einer Wärmepumpe oder Gasheizung unter bestimmten Bedingungen ausnahmsweise komplett durch öffentliche Mittel bezahlt werden können. Eigentlich liegt die Fördersumme bei maximal 70 Prozent der Kosten. „Die nun beschlossenen Verfahrenserleichterungen tragen der besonderen Lebenssituation der Menschen vor Ort Rechnung und ermöglichen ihnen eine unkomplizierte Inanspruchnahme der Mittel der BEG“, zitierte die Zeitung aus einer Erklärung des Ministeriums.

Weitere Unterstützungsmaßnahmen möglich

In Bayern und Baden-Württemberg sollen Termine mit den Energieberatern an Flutopfer prioritär vergeben werden. Den dabei sonst anfallenden Eigenanteil will nun das Bundeswirtschaftsministerium übernehmen. Aktuell können die vom Hochwasser Betroffenen außerdem von einer Sonderregelung profitieren, die für alle gilt: Wer den Heizungstausch bis zum 31. August beauftragt, kann den Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachholen. Der Austausch der defekten Heizkessel kann also sofort angegangen werden.

Die Menschen in den vom Hochwasser betroffenen Städten und Gemeinden sollen die erhöhte Förderung in Kürze beim für die Zuschüsse zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie der staatseigenen KfW-Bank beantragen können. Bei der Flutkatastrophe kamen sechs Menschen ums Leben und es entstand ein Sachschaden in Milliardenhöhe.