Letztes Wohnhaus von Marilyn Monroe unter Denkmalschutz gestellt

Symbolischer Schutz für die wohl berühmteste Hollywood-Diva: Die letzte Residenz von Marilyn Monroe ist in Los Angeles unter Denkmalschutz gestellt worden. (MARIO TAMA)
Symbolischer Schutz für die wohl berühmteste Hollywood-Diva: Die letzte Residenz von Marilyn Monroe ist in Los Angeles unter Denkmalschutz gestellt worden. (MARIO TAMA)

Symbolischer Schutz für die wohl berühmteste Hollywood-Diva: Die letzte Residenz von Marilyn Monroe ist in Los Angeles unter Denkmalschutz gestellt worden. Mit der am Mittwoch (Ortszeit) vom Stadtrat der US-Filmmetropole einstimmig getroffenen Entscheidung soll verhindert werden, dass das Haus im Nobelviertel Brentwood abgerissen wird. In ihm war der Star von Filmen wie "Manche mögen's heiß" sowie "Blondinen bevorzugt" 1962 im Alter von 36 Jahren gestorben.

"Es gibt keine andere Person oder keinen anderen Ort in der Stadt Los Angeles, der so ikonisch ist wie Marilyn Monroe und ihr Haus in Brentwood", sagte Stadträtin Traci Park. "Einige der berühmtesten Bilder von ihr wurden in diesem Haus, auf diesem Grundstück und an ihrem Swimmingpool aufgenommen." Zudem sei die Schauspielerin dort "auf tragische Weise" gestorben - "was sie zeitlich und räumlich für immer mit diesem Ort verbindet".

Marilyn Monroe hatte das 270 Quadratmeter große Haus im Hacienda-Stil 1962 erworben, kurz nach ihrer Scheidung vom Schriftsteller Arthur Miller. Mit dem Kauf wollte sie offenbar versuchen, wieder mehr Privatsphäre zu erlangen. In dem von der Straße aus nicht sichtbaren Haus wurde der Star dann aber kaum sechs Monate später tot aufgefunden. Die Schauspielerin starb im Alter von 36 Jahren an einer Medikamenten-Überdosis.

Das Grundstück hatte seitdem mehrere Besitzer. Im vergangenen Jahr wurde es von der Millionenerbin Brinah Milstein und Roy Bank, einem Reality-TV-Produzenten, gekauft. Das Paar, dem ein Nachbarhaus gehört, erwarb die Hacienda für 8,35 Millionen Dollar (7,8 Millionen Euro) und wollte diese abreißen, um danach ein größeres Gebäude über beide Grundstücke hinweg zu errichten.

Dafür erhielten die neuen Eigentümer im September vergangenen Jahres eine Abrissgenehmigung, die jedoch einen Sturm der Entrüstung in der Öffentlichkeit auslöste. Daraufhin zog die Stadt die Abrissgenehmigung schnell wieder zurück, woraufhin wiederum die Eigentümer vor Gericht zogen: Sie verklagten die Stadt Los Angeles wegen "illegalen und verfassungswidrigen Verhaltens".

In ihrer Klage argumentierten Milstein und Bank, dass Monroe in dem Haus nur "gelegentlich" gelebt habe und dies nur für sechs Monate. Zudem hätten die verschiedenen Eigentümer seit 1962 das Gebäude ohnehin bereits bis zur Unkenntlichkeit verändert. Über die Klage wurde bisher nicht entschieden.

Die nun erfolgte Denkmal-Einstufung durch die Stadt verbietet zwar nicht explizit den Abriss des Hauses. Durch sie wird aber eine strenge Prüfung durch die städtische Denkmalkommission zur Bedingung für jegliche Entscheidung in der Sache gemacht.

Als möglichen Kompromiss haben die Eigentümer angeboten, das Haus zu verlegen und damit den unzähligen Fans zugänglich zu machen, die immer noch vom Mythos Marilyn Monroe fasziniert sind. Diese Option wird laut Stadträtin Park derzeit geprüft. Dadurch könnte womöglich die Möglichkeit eröffnet werden, "das Haus an einen anderen Ort zu verlegen, an dem die Öffentlichkeit es tatsächlich besichtigen und Zeit in ihm verbringen kann".

jes/cp