Er tötete zwei Menschen - Sie haben ihn! Geflohener Doppelmörder in Brandenburg gefasst

Berlin: Sicherheitsleuchten und Überwachungskameras sind vor einem Gebäude auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Tegel zu sehen.<span class="copyright">dpa</span>
Berlin: Sicherheitsleuchten und Überwachungskameras sind vor einem Gebäude auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Tegel zu sehen.dpa

Wegen zweifachen Mordes sitzt ein Mann seit Jahren in Haft. Manchmal darf er das Gefängnis verlassen. Nun nutzt er das zur Flucht. Die währt nicht lang.

Der geflohene zweifache Mörder aus Berlin ist gefasst. Er sei am späten Samstagabend in der Gemeinde Dahlwitz-Hoppegarten von brandenburgischen Polizisten festgenommen worden, sagte ein Sprecher des Lagezentrums der Berliner Polizei am Sonntag. Nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung hatte es zuvor einen Hinweis aus der Bevölkerung im Landkreis Märkisch-Oderland gegeben. Laut Polizei wurde der 50-Jährige gegen 23.00 Uhr festgenommen. Inzwischen sei er wieder in der Haftanstalt Tegel in Berlin, so der Polizeisprecher.

Doppelmörder war seit Donnerstag auf der Flucht

Der Straftäter hatte am Donnerstagnachmittag seinen ersten unbegleiteten Ausgang zur Flucht aus der Haftanstalt Tegel genutzt. Er hatte nach Angaben der Justizverwaltung 1995 zwei Morde begangen und wurde deshalb zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Details nannte ein Justizsprecher nicht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Berlin wurde der Mann im November 2001 in der Hauptstadt verurteilt. Nach Angaben der Justizverwaltung wurden dem Straftäter seit dem Jahr 2005 regelmäßig Ausgänge gewährt.

„Gab keine Anzeichen für eine Nichtrückkehr“

Zu solchen Lockerungen seien die Strafvollzugsbehörden verfassungsrechtlich verpflichtet, auch um Betroffene auf ein geregeltes Leben in Freiheit vorzubereiten, hieß es. Bislang habe es keine Beanstandungen gegeben.

Bevor der Mann unbegleitet die Haft verlassen durfte, gab es laut Justizverwaltung ein „umfassendes Prüfverfahren“. Dazu habe ein forensisch-psychiatrisches Gutachten eines externen Sachverständigen gehört. Nach dessen Einschätzung sei die Lockerung zu verantworten gewesen. „Es gab keine Anhaltspunkte für eine Nichtrückkehr des Strafgefangenen“, hieß es von der Justizverwaltung.

Im vergangenen Februar hatte ein verurteilter Vergewaltiger einen begleiteten Ausgang in Berlin zur Flucht genutzt. Der 54-Jährige saß in der Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel ein. Der Straftäter wurde nach rund drei Tagen in Schleswig-Holstein gefasst.