„Södolf“ und „Landesverräter“ - Bayerns AfD-Chef muss nach Söder-Beleidigung 12.000 Euro zahlen

Stephan Protschka, AfD-Landesvorsitzender von Bayern, steht im Verhandlungssaal des Amtsgerichts vor einem Kreuz.<span class="copyright">dpa</span>
Stephan Protschka, AfD-Landesvorsitzender von Bayern, steht im Verhandlungssaal des Amtsgerichts vor einem Kreuz.dpa

Am Amtsgericht Deggendorf steht ein Verfahren gegen den AfD-Landeschef Stephan Protschka an: Er soll Markus Söder beim politischen Aschermittwoch 2023 beleidigt haben.

Bayerns AfD-Landesvorsitzender Stephan Protschka musste sich wegen des Vorwurfs der Beleidigung vor Gericht verantworten. Der Prozess gegen den Bundestagsabgeordneten aus Dingolfing war für Dienstag (9.00 Uhr) am Amtsgericht Deggendorf angesetzt.

Protschka bezeichnete Söder als „Landesverräter“ und „Södolf“

Das Verfahren gegen Bayerns AfD-Landesvorsitzenden Protschka wird gegen eine Geldauflage in Höhe von 12.000 Euro eingestellt. Die Einstellung des Verfahrens vor dem Amtsgericht Deggendorf war mit einer Erklärung verbunden, die ein Verteidiger des AfD-Politikers vortrug. Darin hieß es, Anspielungen auf die NS-Zeit lägen Protschka grundsätzlich fern. Er habe lediglich Begriffe eines Vorredners aufgegriffen. Ihm sei es nicht darum gegangen, Söder zu beleidigen, sondern einen Beitrag zur politischen Auseinandersetzung zu leisten. Bis Ende August muss Protschka nun die Geldauflage zahlen. Dann werde das Verfahren endgültig eingestellt, sagte die Richterin.

Grund für das Verfahren ist eine Anzeige des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU). Protschka soll Söder beim politischen Aschermittwoch der AfD 2023 in Niederbayern unter anderem als „Södolf“ und „Landesverräter“ bezeichnet haben. Der Bundestag hatte in der Folge Protschkas Immunität aufgehoben, um ein Strafverfahren zu ermöglichen.

Protschka: „Ich erwarte einen Freispruch“

Protschka hatte der Deutschen Presse-Agentur im April dazu gesagt, er freue sich auf den Prozesstermin: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Es war eine politische Rede auf einer politischen Veranstaltung von einem Politiker.“ Der politische Aschermittwoch sei „bekannt für derbe Reden“, Söder habe in diesem Rahmen in diesem Jahr auch die AfD-Fraktionschefin im Landtag, Katrin Ebner-Steiner, als „Leni Riefenstahl für Arme“ bezeichnet. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Aussagen irgendwie rechtswidrig waren“, so Protschka. „Ich erwarte einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens.“

Anfang April hatte das Amtsgericht in Deggendorf mit dem österreichischen Ex-Politiker Gerald Grosz einen weiteren Redner bei der Veranstaltung wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von fast 15.000 Euro verurteilt. Der Österreicher hatte Söder teils mit denselben Bezeichnungen bedacht, die AfD-Landeschef Protschka angelastet werden. Grosz hatte vor Gericht argumentiert, es handle sich bei seinen Aussagen um Satire. Er legte gegen das Urteil Berufung ein, es ist einem Gerichtssprecher zufolge bislang nicht rechtskräftig.