Hitziger Streit in Monheim geht weiter - 60 Knöllchen pro Tag auf Discounter-Parkplatz - und Aldi bleibt stur

In einer Filiale von Aldi Süd (Symbolbild) ist ein regelrechter Knöllchenkrieg ausgebrochen.<span class="copyright">IMAGO/Funke Foto Services</span>
In einer Filiale von Aldi Süd (Symbolbild) ist ein regelrechter Knöllchenkrieg ausgebrochen.IMAGO/Funke Foto Services

Der hitzige Streit um den Aldi-Parkplatz in Monheim geht weiter! Trotz der Kritik und der täglich bis zu 60 ausgestellten Knöllchen beharrt der Discounter auf seinen rigorosen Parkvorschriften. Doch für Betroffene gibt es nun zumindest eine Lösung, das erfuhr FOCUS online.

Aldi hat zwar seinen Dienstleister angewiesen, die in der Vergangenheit in Rechnung gestellten Vertragsstrafen zu stornieren und zu erstatten, doch für die Zukunft soll das Kontrollsystem bestehen bleiben, berichtet die Pressestelle der Stadt Monheim auf Anfrage von FOCUS online. Es sieht nicht danach aus, als ob der Discounter nachgeben würde. „Die Stadt beharrt allerdings weiterhin darauf, dass die Regelung auch in Zukunft nicht mehr angewendet wird", heißt es deshalb aus dem Rathaus.

Immerhin für die benachbarte Kindertagesstätte scheint es eine Lösung gegeben zu haben. Mitarbeitende nutzen nun angrenzende Parkflächen, umgehen somit die starren Parkplatzregeln des Discounters.

Was war passiert? Hintergrund war eine regelrechte Knöllchenflut, die eingetreten war, nachdem der Discounter auf Parküberwachung umgestellt hatte. Der Discounter lässt in der Filiale im Stadtteil Baumberg und in der Geschwister-Scholl-Straße mit EInführung des neuen Systems nun Kfz-Kennzeichen bei der Ein- und Ausfahrt automatisch durch einen externen Betreiber erfassen. Ein Ansatz, der inzwischen von vielen Einzelhändlern verfolgt wird.

„Wir gehen in Summe von Vertragsstrafen im fünfstelligen Bereich aus.“

Wer auf den Aldi-Parkplatz fährt, darf dann zwischen Mitternacht und 15 Uhr maximal 90 Minuten parken. Zwischen 15 Uhr und Mitternacht, sowie ganztägig am Wochenende gilt eine Höchstparkdauer von 180 Minuten. Steht ein Fahrzeug länger auf dem Parkplatz, wird eine Vertragsstrafe von 25 Euro fällig.

Knapp 60 Knöllchen pro Tag stellte der Dienstleister Parkraum Service daraufhin aus. Wie viele Menschen von der Strafzettelflut betroffen sind, wollte der Discounter nicht sagen. „Diese Zahlen sind uns nicht bekannt, weil die Vertragstrafen ja nicht von uns als Stadt, sondern von der Firma Parkraumservice aus Wickede im Auftrag von Aldi Süd erhoben wurden“, betont die Pressestelle der Stadt Monheim auf Anfrage. „Wir gehen in Summe von Vertragsstrafen im mittleren fünfstelligen Bereich aus.“

Bekannt ist ebenfalls nicht, wie viele Filialen bisher von Drittfirmen überwacht werden. Nur so viel ist sicher: Die    vielen Knöllchen waren der Stadt Monheim zu viel.

Dieses Schild informiert Autofahrer über die geltenden Regeln auf dem Aldi-Parkplatz.<span class="copyright">Stadt Monheim am Rhein / Thomas Spekowius</span>
Dieses Schild informiert Autofahrer über die geltenden Regeln auf dem Aldi-Parkplatz.Stadt Monheim am Rhein / Thomas Spekowius

 

„So geht das nicht“, hatte der Bürgermeister verärgert gesagt und Aldi Süd aufgefordert, auf die Parkraumüberwachung zu verzichten. Der Discounter verstoße damit gegen vertragliche Vorgaben. Die Stadt scheint aber nicht grundsätzlich gegen die Überwachung zu sein. Denn anscheinend hat das Rathaus in Monheim dem Discounter Aldi Süd angeboten, die Überwachung selbst in die Hand zu nehmen.

Bußgelder auf dem Supermarkt-Parkplatz: Was Sie darüber wissen müssen

Wenn Autofahrer einen Supermarktparkplatz benutzen, gehen sie automatisch einen Vertrag mit dem Betreiber ein und akzeptieren dessen Bedingungen. Diese müssen aber deutlich sichtbar auf dem Parkplatz angebracht sein, zum Beispiel durch Schilder. Die Schilder müssen auch auf die Konsequenzen bei Verstößen hinweisen, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert.

FOCUS online empfiehlt: Immer auf entsprechende Schilder achten, bevor man bei Aldi Süd, Lidl, Rewe oder Edeka parkt. Die geforderten Beträge sind nicht automatisch unzulässig, so die Verbraucherschützer. Es ist ratsam, das erhaltene Knöllchen rechtzeitig zu prüfen und fristgerecht zu bezahlen, um hohe Inkassokosten zu vermeiden.

Grundsätzlich muss das Bußgeld in einem angemessenen Verhältnis zum Parkverstoß stehen. Im Zweifelsfall kann dies gerichtlich überprüft werden. Versteckte Hinweise, unklare Verhältnisse oder zugewachsene Schilder können Gründe sein, sich einer Zahlungsaufforderung zu widersetzen.