Irreführendes „Greenwashing“ - Nicht „klimaneutral“: Bundesgerichtshof schränkt Werbung von Katjes ein

Produkte der Katjes International stehen auf einem Tisch in der Zentrale.<span class="copyright">Rolf Vennenbernd/dpa/Archivbild</span>
Produkte der Katjes International stehen auf einem Tisch in der Zentrale.Rolf Vennenbernd/dpa/Archivbild

Der Bundesgerichtshof schränkt Katjes' Werbung ein. Der Süßwarenhersteller darf seine Produkte nicht mehr als „klimaneutral“ bewerben.

In einem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Gebrauch des Begriffs „klimaneutral“ in der Werbung strenger reguliert. Wie der „Spiegel“ berichtet, stand der Süßwarenhersteller Katjes im Fokus des Prozesses. Katjes habe Produkte als „klimaneutral“ vermarktet, ohne diese Behauptung in der Werbung genauer zu erläutern. Das Urteil setzte dem anhaltenden Rechtsstreit zwischen Katjes und der klagenden Wettbewerbszentrale ein Ende.

Werbung: Produkte nur noch mit handfesten Beweisen „klimaneutral“

Der Prozess bezog sich auf eine Werbung von Katjes aus dem Jahr 2021. Der Süßwarenhersteller habe die als „klimaneutral“ beworbenen Süßwaren nicht klimaneutral hergestellt, sondern lediglich die während der Produktion entstandenen Emissionen durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten kompensiert. Laut dem „Spiegel“ hielt die Wettbewerbszentrale die Werbung daher für irreführend.

Der BGH gab ihr nun recht. Demnach sollen Slogans wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „biologisch abbaubar“ in Zukunft nur noch dann verwendet werden dürfen, wenn sie durch belastbare Beweise gestützt werden können. Die Kompensation von Emissionen sei nicht gleichwertig zur Reduktion von Treibhausgasen, so der Vorsitzende Richter Thomas Koch. Es sei wichtiger, Treibhausgase zu vermeiden.

Urteil wirkt „Greenwashing“ entgegen

Reiner Münker, Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale, äußerte sich zufrieden mit dem Urteil und betonte, dass es für alle Hersteller gilt, unabhängig von der Branche. Münker verwies laut Spiegel auch auf strengere EU-Regeln, die derzeit in Arbeit sind, um sogenanntem Greenwashing entgegenzuwirken.

Laut dem Natural Resources Defense Council (NRDC) bezeichnet der Begriff „Greenwashing“ fälschliche oder irreführende Behauptungen über die umweltlichen Vorteile eines Produkts. Greenwashing bietet Unternehmen einen Weg, Umweltverschmutzung und klimaschädliche Praktiken fortzuführen oder sogar zu erweitern und gleichzeitig von nachhaltig orientierten Kunden zu profitieren.

„Verstörende Halluzinationen“ durch Pilzgummis in Australien

Auch ein Süßwarenhersteller in Australien geriet kürzlich ins öffentliche Kreuzfeuer. Wie die BBC berichtet, führten die „Mushroom Gummies“ der Marke Uncle Frog's in Australien bei vielen Konsumenten zu schweren gesundheitlichen Problemen. Da der Verzehr der aus Pilzen hergestellten Fruchtgummis „verstörende Halluzinationen“ und „zähes Erbrechen“ verursacht hätte, wurde eine landesweite Rückrufaktion ausgelöst.

Die australischen Behörden untersuchen aktuell, welche Inhaltsstoffe für die unerwartete Toxizität verantwortlich sind, so die BBC weiter. Das Poisons Information Centre warnt dringend vor dem Verzehr der betroffenen Produkte.