Eine kuriose Ausnahme - Nicht nur Pyrotechnik – das ist beim Public Viewing verboten

Fans verfolgen beim Public Viewing in der Fanzone vor dem Brandenburger Tor das Spiel.<span class="copyright">Christoph Soeder/dpa</span>
Fans verfolgen beim Public Viewing in der Fanzone vor dem Brandenburger Tor das Spiel.Christoph Soeder/dpa

Beim Public Viewing auf den deutschen EM-Fanmeilen gelten teils strenge Regeln. Lesen Sie hier, was Sie dort auf keinen Fall machen dürfen.

Für den friedlichen Ablauf beim Public Viewing zur EM 2024 sollen viele Regeln sorgen. Sie gelten auf den meisten deutschen Fanmeilen.

Das ist beim Public Viewing auf den EM-Fanmeilen verboten

  • Das Mitbringen von Alkohol und Getränken in Glasflaschen ist grundsätzlich verboten. Je nach Veranstaltungsort kann das Mitführen von alkoholfreien Getränken in Plastikflaschen in geringen Mengen erlaubt sein.

  • Der Konsum von Cannabis ist untersagt.

  • Die Fans dürfen keine Messer, Waffen oder Pyrotechnik mit zur Veranstaltung bringen.

  • Für sperrige Gegenstände ist kein Platz. Dazu zählen zum Beispiel Stühle oder Schirme. Auch Fahrräder und E-Scooter haben auf den Fanmeilen nichts zu suchen.

  • Lautsprecher, Megafone, Verstärker und/oder Musikinstrumente sind ebenfalls verboten.

Für Fahnenstangen gilt eine Ausnahme. Allerdings müssen diese aus PVC oder Holz sein. Die Stangen dürfen maximal einen Meter lang sein.

Die Public-Viewing-Verordnung der Bundesregierung

Bereits am 20. März 2024 brachte das Bundeskabinett eine Verordnung über den Lärmschutz bei der Fußball-EM auf den Weg. Fußballfans profitieren von den Ausnahmen, die die zeitlich befristete Regelung für die Einhaltung der Nachtruhe vorsieht.

Grundsätzlich müssen Public-Viewing-Events bei der Kommune beantragt und zugelassen werden. Da viele Spiele erst um 21 Uhr beginnen, kann die eigentlich geltende Nachtruhe ab 22 Uhr möglicherweise nicht immer eingehalten werden.

Nach 22 Uhr darf es während eines EM-Fußballspiels also auch mal laut werden. Allerdings müssen die Kommunen hier eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe treffen.

Dies hängt im Einzelfall beispielsweise von den Abständen zu den umliegenden Wohnhäusern ab. Auch den Umfang und die Anzahl der Public-Viewing-Events müssen die Städte und Kommunen dabei im Blick behalten. Verordnungen dieser Art sind nicht neu. Ähnliche Ausnahmeregelungen gab es bereits in den Jahren 2006, 2008 und 2016. Die aktuelle Verordnung gilt vom 14. Juni bis 14. Juli 2024.

Weitere städtespezifische Regeln und Angebote finden Sie im Event Guide 2024 der UEFA.