Nebenkostenprivileg - Ausgerechnet zum Achtelfinale! Wem jetzt die TV-Sperre zur EM droht - und wem nicht

Schwarzer Bildschirm zur Fußball-EM droht! Millionen deutsche Haushalte müssen auf Ende des TV-Privilegs reagieren.<span class="copyright">Getty Images/iStockphoto</span>
Schwarzer Bildschirm zur Fußball-EM droht! Millionen deutsche Haushalte müssen auf Ende des TV-Privilegs reagieren.Getty Images/iStockphoto

Rund 12 Millionen Mieter müssen handeln, wenn sie es noch nicht getan haben. Denn sonst droht schon in wenigen Tagen die TV-Sperre. Hintergrund ist der Wegfall des Nebenkostenprivilegs. Erste Anbieter wollen ab Anfang Juli tatsächlich den Stecker ziehen.

Ab dem ersten Juli fällt das Kabelfernsehen aus der Liste der Nebenkosten! Die bisherige Praxis, dass Vermieter die Kabelgebühren auf die Miete umlegen konnten, entfällt. Mieter müssen ab 1. Juli selbst in die Tasche greifen, wenn sie weiterhin in ihrer Mietwohnung fernsehen wollen.

Viele Vermieter und Hausverwaltungen kündigen deshalb ihre Sammelverträge mit den Kabelfirmen, da sie die Kosten nicht mehr auf die Miete abwälzen können. Und im schlimmsten Fall bleibt der Bildschirm sogar während der Fußball-EM schwarz. Laut EM-Spielplan findet genau dann das Achtelfinale statt, richtig schlechtes Timing!

Den Mietern stehen nun drei Optionen zur Verfügung:

  • Erstens, sich selbst einen Anschluss zuzulegen.

  • Zweitens, den Vermieter zu überzeugen, eine neue Versorgungsvereinbarung zu treffen – hier bleibt der Anbieter, aber das Vertragskarussell dreht sich direkt zum Mieter.

  • Drittens, sich nach alternativen Empfangsmöglichkeiten umzusehen – ob Streaming-Dienste, Satellitenschüsseln oder vielleicht ganz klassisch das gute alte Antennenfernsehen.

Wer nichts unternimmt, läuft Gefahr, in den nächsten Monaten vor einem schwarzen Bildschirm zu sitzen.

Wer ist jetzt betroffen - und wer nicht?

Grundsätzlich sind nur Mieter betroffen, deren Vermieter oder Hausverwaltungen einen Sammelvertrag abgeschlossen haben. Doch wie finden die Haushalte heraus, ob sie über einen solchen Vertrag fernsehen?

Helfen kann dabei die letzte Nebenkostenabrechnung, die sie vom Eigentümer erhalten haben. Stehen dort Kosten wie zum Beispiel „Sammelvertrag TV“, „Kabelfernsehen“, „TV-Anschluss“ oder eine ähnliche Formulierung, sind sie betroffen. Findet sich die Position nicht in der Nebenkostenabrechnung, dann haben Sie möglicherweise einen Einzelvertrag. In diesem Fall können Sie sich entspannt zurücklehnen.

Es gilt allerdings: Viele Anbieter locken bereits mit Rabatten und günstigen Tarifen. Möglicherweise lohnt es sich, nach einer Alternative oder einem günstigen Angebot Ausschau zu halten. Ein neuer Vertrag ist je nach Empfangsweg schnell geschlossen.

Wenn Sie die öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender empfangen können und keine entsprechende Position in der Nebenkostenabrechnung finden, sind Sie möglicherweise Empfänger eines zentralen Satellitenanschlusses, der Ihnen ermöglicht, kostenlos die öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender zu sehen. In diesem Fall können Sie ab 1. Juli normal weiterschauen.

Steht davon nichts im Mietvertrag, sondern ist lediglich ein Antennenanschluss genannt, müssen Mieter auch nicht für die Wartung oder Reparatur aufkommen.

Kann der Sammelvertrag nicht einfach nach dem 1. Juli weiterlaufen?

Es ist möglich, dass Vermieter oder Hausverwaltungen den Sammelvertrag nicht kündigen. Möglicherweise, weil sie der Meinung sind, dass der Vertrag für die Mieter vorteilhaft ist oder weil die Kündigungsfristen nicht eingehalten wurden. In diesem Fall gilt: Vermieter dürfen diesen Sammelvertrag nicht mehr mit der Miete verrechnen. Sie bleiben im Extremfall auf den Kosten sitzen.

In vielen Fällen machen Vermieter deshalb Verträge mit ihren Mietern.

Diese sollen dann den Sammelvertrag direkt bezahlen, doch Mietervereine stellen klar, dass es sich dabei grundsätzlich um eine Grauzone handelt, die man mit einem Rechtsexperten klären sollte. Besser ist es, einen direkten Versorgungsvertrag mit dem Kabelnetzbetreiber abzuschließen. Die Mieter müssen dem jedoch eindeutig und schriftlich zustimmen.

Darum fällt das Nebenkostenprivileg weg

Das sogenannte Nebenkostenprivileg wurde in den 1980er Jahren eingeführt und betrifft heute rund 12 Millionen Mieter. Dabei wurden für ein Mietshaus Sammelverträge mit Kabelnetzbetreibern abgeschlossen - in der Regel zu günstigeren Konditionen. Die Mieter bezahlten diese Verträge dann über die Nebenkosten. Vodafone und Tele Columbus bescherte das einen gewissen Vorteil. Ab diesem Sommer ist das nicht mehr möglich. Denn die Verbraucherschützer klagten gegen dieses Vorgehen. Hintergrund? Viele Menschen nutzen eigene TV-Verträge oder schauen ARD, ZDF und Co. über eine Satellitenschüssel auf dem Balkon. Sie müssen dann aber weiterhin für den Gemeinschaftsvertrag zahlen.

Bereits seit 2021 sind solche Sammelverträge beim Kabelfernsehen nicht mehr zulässig. Ab dem 1. Juli 2024 werden sie sogar verboten. Dann endet eine Übergangsfrist. Vermieter und Hausverwaltungen könnten die Verträge schon vor dem 1. Juli kündigen. Mieter würden dann vor einem schwarzen Bildschirm sitzen.