Philippos in Bad Oeynhausen getötet - Faeser empörte mit Täter-Aussage – nun bügelt Ministerium Kritik ab

Nancy Faeser (SPD), Bundesministerin für Inneres und Heimat, stellt bei einer Pressekonferenz den Verfassungsschutzbericht 2023 vor.<span class="copyright">Kay Nietfeld/dpa</span>
Nancy Faeser (SPD), Bundesministerin für Inneres und Heimat, stellt bei einer Pressekonferenz den Verfassungsschutzbericht 2023 vor.Kay Nietfeld/dpa

Eine Aussage von Innenministerin Nancy Faeser lässt darauf schließen, dass sie die Verantwortung für Gewalttaten von Flüchtlingen auch in gesellschaftlichen Umständen sieht. Nach heftiger Kritik daran, reagiert nun das Ministerium.

Die tödliche Gewalttat in Bad Oeynhausen schlägt nun auch in der Politik Wellen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte in der vergangenen Woche mit Bezug auf die Tat: „Ich glaube, dass wir über diese Form der nicht gelungenen sozialen Integration viel mehr reden müssen.“ Der Täter sei ein Geflüchteter, „der seit acht Jahren in einer Flüchtlingsunterkunft lebt. Ein Jugendlicher, der gar nichts anderes kennt“.

Faeser wird kritisiert

Heftige Kritik daran übte unter anderem FDP-Parteivize Wolfgang Kubicki. Alexander Hoffmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU im Bundestag, forderte sogar Faesers Rücktritt . Auf Anfrage von FOCUS online äußert sich die Innenministerin nun zu der Diskussion. Doch statt einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Vorwürfen, bügelte eine Ministeriumssprecherin die Kritik ab: „Der Satz von Bundesinnenministerin Faeser wurde aus dem Zusammenhang gerissen und war keineswegs die einzige Äußerung von ihr“, heißt es in dem Statement.

Hoffmann und Kubicki zielen vor allem darauf ab, dass Feaser mit ihrer Aussage die Bevölkerung in Verantwortung für den Tod von Philippos T. nimmt. Das sei „eine Art von Rassismus, da sie Migranten entmündigt und ihnen nie erlaubt, Verantwortung für ihre Taten zu übernehmen“, sagte außerdem FOCUS-online-Kolumnist Ahmad Mansour. Vorwürfe macht auch auch der Polizeigewerkschafter Manuel Ostermann der Ministerin in einem Gastbeitrag bei FOCUS online. Diese Vorwürfe können auch die anderen Sätze von Faeser nur bedingt entkräften.

Falschaussage wird nicht aufgeklärt

Die Innenministerin erklärte in der vergangenen Woche zwar, dass es bei jungen Straf- und Gewalttätern ein frühes Einschreiten brauche: „Bevor sie immer gewalttätiger werden, brauchen sie klare Stopp-Signale durch schnelle Strafverfahren und spürbare Strafen. Wir arbeiten außerdem intensiv daran, neben konsequenter Strafverfolgung auch Abschiebungen von Straftätern nach Syrien wieder durchsetzen zu können.“

Unbeantwortet lässt Faeser aber zum Beispiel, warum sie fälschlicherweise behauptete, der mutmaßliche Täter lebe seit acht Jahren in einer Flüchtlingsunterkunft. Nach Informationen von FOCUS online lebte er seit dem vergangenen Jahr in einer Wohnung. Auch auf die Rücktrittsforderungen will sie nicht eingehen.

Erst auf abermalige Nachfrage von FOCUS online erklärt die Faeser-Sprecherin, wie es zu dem umstrittenen Satz kam: Er beziehe sich auf mögliche Ursachen für Gewaltkriminalität nicht-deutscher und oftmals junger Täter, die zum Beispiel auch bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 thematisiert worden seien.

Faeser-Ministerium stellt klar: „Verantwortung liegt allein beim Täter“

Bei dem Termin im April sagte die SPD-Politikerin, die Prävention müsse gestärkt werden: „Wir müssen bei den sozialen Ursachen ansetzen, die sich hinter Kriminalität und Gewalt verbergen.“ Dazu gehörten fehlende Schulabschlüsse und Perspektivlosigkeit sowie Kinderarmut. „Das bedeutet auch: Gute Sozial- und Bildungspolitik ist die wirkungsvollste Prävention.“

Im Zusammenhang mit der Tat in Bad Oeynhausen will Faeser das dann aber offenbar doch nicht ohne weitere Einordnung stehen lassen. Ihre Sprecherin sieht sich veranlasst, klarzustellen: „Die Verantwortung für eine Tat liegt allein beim Täter. Es gibt keinerlei Rechtfertigung für Gewalt.“

Zwar wolle man sich im Innenministerium nicht näher zum konkreten Fall und dem aus Syrien stammenden Verdächtigen äußern, doch man arbeite „intensiv daran, Abschiebungen von Gefährdern und Gewalttätern auch nach Syrien und Afghanistan wieder durchsetzen zu können“. Bei schweren Gewaltstraftaten eines ausländischen Täters komme eine Abschiebung in der Regel nach Verbüßen von zwei Dritteln der vom Gericht verhängten Freiheitsstrafe in Betracht.