Steueranwalt sagt, wann das möglich ist - So viel Geld können Sie sparen, wenn Sie Ihren Umzug von der Steuer absetzen

Umzugskosten steuerlich absetzen: Steueranwalt verrät, wie Sie von der Umzugspauschale profitieren<span class="copyright">Getty Images/Oscar Wong</span>
Umzugskosten steuerlich absetzen: Steueranwalt verrät, wie Sie von der Umzugspauschale profitierenGetty Images/Oscar Wong

Ein Umzug kostet nicht nur Nerven, sondern auch Geld. Gut, dass der Staat hier über die Steuererklärung unterstützt – wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Wann sogar die Fahrten zur Besichtigung abgesetzt werden können, erklärt Steueranwalt und smartsteuer-Chef Stefan Heine.

Wenn ein Umzug geplant wird, gibt es dafür meist einen triftigen Grund: Ein  größeres Haus wird etwa aufgrund des Nachwuchses gesucht, vielleicht ist auch das Gegenteil der Fall und Paare möchten sich nach dem Auszug der Kinder wieder verkleinern. Oft spielt aber auch – direkt oder indirekt – der Beruf eine Rolle. Sofern der Job Auswirkungen auf den Umzug hat, wird es auch steuerlich relevant. Daumenregel: Berufliche Umzüge lassen sich absetzen – private nicht.

Doch damit der Umzug als beruflich gilt, muss zum Beispiel ein um mindestens eine Stunde kürzerer Arbeitsweg insgesamt erreicht werden (also etwa ein um 30 Minuten kürzer Hin- und Rückweg). Alternativ gilt als beruflicher Umzug auch ein neuer Arbeitsort durch einen Jobwechsel, ebenso beim Wechsel innerhalb des Unternehmens (etwa von der Zweigstelle in die Zentrale).

Umzugspauschale: Das steht Ihnen beim beruflichen Umzug zu

Ist der Umzug beruflich bedingt, lässt sich die Umzugspauschale nutzen. Diese liegt aktuell bei 964 Euro. Ziehen noch weitere Personen mit um, können 643 Euro pro Person abgesetzt werden. Neben verwandten oder verschwägerten Personen können auch andere Personen berücksichtigt werden, die mit Ihnen umgezogen sind, weil Sie diese aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen benötigen. Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern können somit 2.893 Euro abgezogen werden.

Neben diesen Pauschalen für „sonstige Umzugskosten“ können zusätzlich beispielsweise Kosten für die Wohnungssuche und - vermittlung sowie Reisekosten am Umzugstag abgezogen werden.

Wenn Sie nicht verheiratet sind und Ihre Partnerin oder Ihr Partner zieht mit Ihnen um, dann dürfen Sie für denjenigen in Ihrer Steuererklärung keine Umzugskostenpauschale abziehen. Ihre Partnerin oder ihr Partner muss in der eigenen Steuererklärung eine eigene Umzugskostenpauschale geltend machen, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind.

Übrigens: Wer über die Pauschale kommt, kann auch die Fahrtkosten für die Besichtigungen, den Lohn für das Umzugsunternehmen, Verpflegungskosten für Umzugshelfer:innen, An- und Ummeldegebühren usw. absetzen.

Beim privaten Umzug: Haushaltsnahe Dienstleistungen nutzen

Sofern der Umzug rein privat begründet ist, lassen sich keine Pauschalen nutzen. Jedoch können zumindest als haushaltsnahe Dienstleistungen die Arbeits- und Fahrtkosten für das Umzugsunternehmen abgesetzt werden.

20 Prozent der Kosten können in der Steuererklärung angegeben werden, maximal für alle haushaltsnahen Dienstleistungen sind es 4000 Euro im Jahr. (Dafür müsste man also auf 20.000 Euro Kosten bei den haushaltsnahen Dienstleistungen kommen.)