Umstrittener Fachhochschuldozent aus Niedersachsen scheitert mit Schmerzensgeldklage

Ein Fachhochschulprofessor ist vor dem Landesarbeitsgericht in Hannover in zweiter Instanz mit einer Schmerzensgeldklage gescheitert. Der Mann sieht sich von seinem Arbeitgeber, dem Land Niedersachsen, schikaniert und nicht hinreichend geschützt. (INA FASSBENDER)
Ein Fachhochschulprofessor ist vor dem Landesarbeitsgericht in Hannover in zweiter Instanz mit einer Schmerzensgeldklage gescheitert. Der Mann sieht sich von seinem Arbeitgeber, dem Land Niedersachsen, schikaniert und nicht hinreichend geschützt. (INA FASSBENDER)

Ein umstrittener Fachhochschulprofessor ist vor dem Landesarbeitsgericht in Hannover auch in zweiter Instanz mit einer Klage auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 50.000 Euro sowie Erstattung von Anwaltskosten gegen das Land Niedersachsen gescheitert. Das Gericht wies die von dem Mann eingelegte Berufung gegen eine entsprechende Entscheidung eines Arbeitsgerichts nach Angaben vom Donnerstag zurück, teilte aber keine Details mit. (Az. 10 Sa 698/23)

Der an der staatlichen Fachhochschule Emden/Leer lehrende Professor, der sich Medienberichten zufolge öffentlich unter anderem als ein Gegner des Staats darstellte und früher zeitweise auch Chef eines AfD-Kreisverbands war, klagte laut Gericht unter anderem wegen angeblichen Mobbings. Die Hochschule als Arbeitgeber habe ihn nach seiner Darstellung unter anderem durch eine öffentliche Distanzierung "schikaniert" und bei einer gegen ihn gerichteten Flugblattverteilung auf dem Campus nicht genügend unterstützt.

An dem Dozenten gibt es laut Medienberichten wegen seiner immer wieder auch öffentlich im Internet geäußerten politischen Haltungen seit längerem Kritik. Demnach soll er unter anderem etwa auch die Coronapandemie als "Inszenierung" bezeichnet haben. Die Flugblattaktion gab es bereits 2022.

Damals wies die Hochschule die von ihm erhobenen Schmerzensgeldforderungen wegen mangelnder Fürsorge als "abwegig" zurück. Der Professor trete "seit längerem mit sehr zugespitzten und häufig polemischen Äußerungen" an die Öffentlichkeit, erklärte sie 2022.

Er mache damit von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch, könne aber nicht erwarten, dass sich die Hochschule diese Äußerungen zu eigen mache. Zugleich müsse der Professor es auch aushalten, damit "Diskussionen und auch Demonstrationen" auszulösen.

bro/cfm