Autobahn: Wer für Schäden durch Blow-ups aufkommen muss

Berlin/München (dpa/tmn) - Schäden am eigenen Auto oder Motorrad durch sogenannte Blow-ups oder einen dadurch verursachten Unfall sind nur durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt. Schäden an anderen Fahrzeugen übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Darüber informiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Als Blow-ups werden Straßenschäden bezeichnet, die dadurch entstehen, dass Fahrbahndecken sich bei großer Hitze wölben und aufplatzen. Das kann laut ADAC schnell und unvorhergesehen passieren.

Der Nachweis der Schuldfrage könnte schwierig werden

Zwar könne unter Umständen auch eine Haftung der Autobahn- oder Straßenmeisterei infrage kommen. «Dafür müssten der Straßenmeisterei aber Versäumnisse in ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden», äußert sich GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Die Hürden dafür lägen hoch, der Nachweis sei schwierig. Wenn aber etwa trotz Kenntnis der Schäden kein Warnschild aufgestellt wurde, wäre dies ein denkbarer Fall.

Betroffen sind laut ADAC ältere Streckenabschnitte aus Beton. Die sind demnach nicht so verformbar wie Fahrbahnen aus Asphalt. Meist bilden sie keine geschlossene Fahrbahnoberfläche, sondern bestehen aus aneinandergereihten Platten. Alte, oft reparierte Abschnitte und hier speziell Fugen und Nahtstellen sind besonders anfällig. Asphaltfahrbahnen an sich seien nicht betroffen.

Der Autoclub rät, auf einschlägigen Strecken aufmerksam und vorsichtig zu fahren und mehr Abstand zu den Vorausfahrenden zu halten.