Iran: Protestteilnehmer zum Tode verurteilt - 314 Häftlinge im Jahr 2021 hingerichtet

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben weitere Sanktionen gegen den Iran beschlossen. Unter anderem zielen die Maßnahmen auf die Finanzierung der Revolutionsgarden ab und sollen 31 Einzelpersonen sowie Einrichtungen durch das Einfrieren von Vermögenswerten und durch EU-Einreiseverbote treffen.

Ein Sprecher des iranischen Außenministeriums sagte, die Sanktionen würden sein Land nicht beeinflussen. „Die deutschen Behörden sollten sich die Geschichte ihres eigenen Landes ansehen, die Geschichte der Menschenrechte im Zusammenhang mit der Bewaffnung eines Aggressorregimes gegen den Iran. Deutschland ist nicht in einer Position, den Iran zu tadeln", so der Sprecher. Welchen Staat er mit Aggressorregime meinte, blieb unklar.

Seit dem Tod von Mahsa Amini am 16. September kommt es zu Protesten gegen die Mächtigen der Islamischen Republik. Die 22-Jährige kam unter ungeklärten Umständen im Polizeigewahrsam ums Leben, nachdem sie drei Tage zuvor von der Sittenpolizei festgenommen worden war. Amini soll gegen die Kleiderordnung verstoßen haben.

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Menschenrechtsverbänden zufolge sollen im Rahmen der Kundgebungen bislang rund 15 000 Menschen festgenommen worden sein. Von den iranischen Behörden wird die Zahl nicht bestätigt. Die US-amerikanische Menschenrechtsgruppierung Human Rights Activists News Agency (HRANA) berichtet, es seien bei den Protestveranstaltungen seit Mitte September insgesamt 340 Menschen getötet worden.

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Laut einem Bericht der staatlichen iranischen Nachrichtenagentur IRNA wurde eine Person, die an den Protesten teilnahm, zum Tode und fünf weitere zu Freiheitsentzug zwischen fünf und zehn Jahren verurteilt. Nach Angaben der Menschenrechtsvereinigung Amnesty International wurden im Iran zwischen Anfang Januar und Ende Juni dieses Jahres 251 Menschen hingerichtet. Amnesty International berichtet, allein in einem Zuchthaus in der Provinz Alborz seien am 15. Juni zwölf Häftlinge hingerichtet worden. Im Jahr 2021 sollen im gesamten Land 314 Todesurteile vollstreckt worden sein.

Berichtet wird auch immer wieder, dass im Iran Minderjährige zum Tode verurteilt und die Strafen dann nach der Vollendung des 18. Lebensjahres vollstreckt werden. Der Iran ist Unterzeichner der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die alle Menschen unter 18 Jahren als Kinder erachtet. Wenn einst in iranischen Gefängnissen Inhaftierte über die Verhältnisse in den Zuchthäusern sprechen, ist oft auch von körperlicher und seelischer Folter sowie Vergewaltigung die Rede.

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2019 veröffentlichte die israelische Zeitung Jerusalem Post einen Artikel, in dem es mit Berufung auf ein Mitglied der paramilitärischen iranischen Basiji-Kampfgruppe heißt, dass weibliche Gefangene, die zum Tode verurteilt wurden und jungfräulich seien, am Vorabend der Vollstreckung des Urteils mit einem Wächter zwangsverheiratet werden, der dann den Geschlechtsakt mit ihr vollziehen muss, bevor die Hinrichtung durchgeführt wird. Auf diese Weise solle umgangen werden, Jungfrauen töten zu müssen.