EuGH urteilt zu Flüchtlingsschutz für staatenlose Palästinenser

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündet ein Urteil über den Flüchtlingsschutz für staatenlose Palästinenser. Hintergrund ist die Frage, inwieweit die Vereinten Nationen die Menschen im Gazastreifen noch ausreichend schützen können. (FREDERICK FLORIN)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündet ein Urteil über den Flüchtlingsschutz für staatenlose Palästinenser. Hintergrund ist die Frage, inwieweit die Vereinten Nationen die Menschen im Gazastreifen noch ausreichend schützen können. (FREDERICK FLORIN)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündet am Donnerstag (09.30 Uhr) ein Urteil über den Flüchtlingsschutz für staatenlose Palästinenser. Hintergrund ist die Frage, inwieweit die Vereinten Nationen diese Menschen im Gazastreifen noch ausreichend schützen können. Seit 1949 gibt es bei der UNO ein Hilfswerk für palästinensische Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA). Nach EU-Recht haben staatenlose Palästinenser in der EU keinen Anspruch auf Flüchtlingsschutz, wenn sie bereits den Beistand des UNRWA in Anspruch nahmen. (Az. C‑563/22)

Dieser Ausschluss greift aber nicht mehr, wenn dieser Beistand "nicht länger gewährt" wird. Eine mit ihrer Tochter nach Bulgarien geflohene staatenlose Palästinenserin machte noch vor dem derzeitigen Krieg mit Israel geltend, dass das UN-Hilfswerk keinen ausreichenden Schutz mehr biete. Das bulgarische Gericht legte die Klage dem EuGH vor.

xmw/cfm