Hidden Headlines: Frau wird gefeuert, weil sie im Homeoffice zu wenig getippt hat

Während das Homeoffice für viele den Traum von Flexibilität und Eigenständigkeit verkörpert, verlangt es zugleich ein hohes Maß an Disziplin und Selbstmanagement. Eine Frau aus Australien hat nun ihren Job verloren, weil diesen Anforderungen wohl nicht entsprechen konnte.

hispanic latina college student works on assignment in her dorm room.She is smiling and in the background there is a big blackboard
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Das Homeoffice ist für viele Arbeitnehmer ein Segen, bietet es doch Flexibilität und erspart den täglichen Pendelweg. Doch was, wenn die Produktivität unter diesem Komfort leidet? Genau das wurde einer Angestellten in Australien zum Verhängnis.

Viele genießen die neu gewonnene Flexibilität des Arbeitens von zu Hause aus. Ein bisschen länger schlafen, zwischendurch den Haushalt schmeißen und das Ganze ohne den Stress des morgendlichen Berufsverkehrs. Doch nicht jeder geht verantwortungsbewusst mit diesen Freiheiten um.

Mysteriöse Überwachungssoftware enttarnt

Suzie Cheikho, eine langjährige Angestellte einer australischen Versicherung, fiel genau in diese Falle. Wie "news.com.au" berichtet, wurde sie entlassen, weil sie im Homeoffice zu wenig auf ihrer Tastatur tippte. Der Clou: Das Unternehmen verfolgte mithilfe einer speziellen Überwachungssoftware die Tastenanschläge aller Mitarbeiter. Cheikho, die im Schnitt nur 54 Tastenanschläge pro Stunde verzeichnete, stand somit im Fokus ihrer Arbeitgeber.

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Nach beinahe zwei Jahrzehnten im Unternehmen musste Cheikho ihren Hut nehmen. Das Unternehmen warf ihr vor, ihre Arbeit im Homeoffice zu vernachlässigen. Besonders pikant: Cheikho war maßgeblich für die Koordination der Homeoffice-Tätigkeiten im Unternehmen verantwortlich. Doch an vier Tagen wurde bei ihr keinerlei Aktivität festgestellt.

Doch was sich zunächst unfair anhört, hatte seine Gründe: Nachdem Suzie Cheikho zu mehreren Online-Meetings nicht erschienen war und es verpasst hatte ein wichtiges Dokument für ihren Arbeitgeber, einen Versicherungsunternehmen, einzureichen, entschied dieser erst, ihre Arbeitszeit zu überprüfen. Das Ergebnis: Suzie soll an 44 Tagen nicht die volle Arbeitszeit anwesend gewesen sein, fing an 47 Tagen zu spät an, an 29 Tagen ging sie signifikant früher und an vier Tagen soll sie sogar gar nicht gearbeitet haben.

Vor Gericht gezogen

Die 38-jährige Cheikho wollte ihre Kündigung nicht akzeptieren und suchte ihr Recht vor Gericht. Sie behauptete, niemals "nicht gearbeitet" zu haben und warf ihrem Chef sogar vor, sie wegen ihrer mentalen Probleme loswerden zu wollen. Doch Beweise für ihre Behauptungen blieben aus.

Das Gericht stand hinter dem Arbeitgeber. Cheikho, so das Urteil, hätte "nicht so gearbeitet, wie es von ihr erwartet wurde". In einem emotionalen TikTok-Video, das mittlerweile wieder gelöscht wurde, sprach Cheikho von einem "persönlichen Angriff" und beklagte, wie eine "Kriminelle" behandelt zu werden. Sie befürchtet nun, dass ihre Karriere beendet ist: "Niemand wird mich mehr einstellen", klagte sie gegenüber der "Daily Mail".

Rechtslage in Deutschland

In Zeiten von Homeoffice und digitaler Arbeit ist Transparenz und Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer essenziell. Laut "Haufe" verstößt das Überwachen von Mitarbeitern im Homeoffice in Deutschland grundsätzlich gegen das Persönlichkeitsrecht. "Mit der Mitarbeiterüberwachung ist regelmäßig eine Datenverarbeitung verbunden. Für eine zulässige Datenerhebung, insbesondere von personenbezogenen Daten, ist grundsätzlich ein 'Erlaubnisgrund' erforderlich, beispielsweise durch Einwilligung der Mitarbeitenden", schreibt das Wirtschaftsmagazin dazu.

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Unternehmen sind in Deutschland also dazu verpflichtet, konkret und präzise über die Überwachungsmaßnahmen aufzuklären. Ein ähnlicher Vorfall wie bei Suzie Cheikho in Australien ist hierzulande also mehr als unwahrscheinlich, zumal die verwendete Software in Europa womöglich gegen die DSGVO verstoßen würde.

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