Mehr Kindergelder ab 2025 - Wie viel Kindergeld bekommt man in Deutschland?

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Menschen mit Kindern bekommen in Deutschland nach festgelegten Kriterien Kindergeld. Hierbei handelt es sich um eine staatliche Leistung, um Familien zu unterstützen.

Um in Deutschland Kindergeld beantragen zu können, muss das Kind in Ihrem Haushalt leben. Ein Anspruch besteht dann auch für Stief-, Enkel- oder Pflegekinder.

Wer in Kindergeld in Deutschland bekommt

Für Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft gilt: Ihr Wohnsitz muss sich in Deutschland, einem EU-Land, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein befinden. Bei einem Wohnsitz außerhalb des Landes müssen sie in Deutschland jedoch voll steuerpflichtig oder beschränkt steuerpflichtig und zudem sozialversicherungspflichtig angestellt sein.

Für Menschen mit anderen Nationalitäten gilt: Sie müssen eine Staatsbürgerschaft der EU, des Europäischen Wirtschaftsraum, der Türkei, Serbiens, Montenegros, Bosnien-Herzegowinas, des Kosovos, Algeriens, Marokkos oder Tunesiens innehaben.

Darüber hinaus müssen Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein oder Kranken- beziehungsweise Arbeitslosengeld beziehen.

Außerdem haben Menschen Anspruch auf Kindergeld, die für Deutschland eine gültige Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis haben, welche erlaubt, in Deutschland zu arbeiten. Auch Asylberechtigte und unanfechtbar anerkannte Geflüchtete haben ein Anrecht auf Kindergeld.

Diese Voraussetzungen müssen die Kinder erfüllen

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht für Kinder unter 18 Jahren. Doch auch für ältere Kinder wird in vielen Fällen noch Kindergeld gezahlt, obwohl sie aus dem Kindesalter herausgewachsen sind.

Für Kinder zwischen 18 und 25 kann weiter Kindergeld beantragt werden, wenn diese sich in ihrer ersten Schul-, Berufsausbildung oder einem ersten Studium befinden. Auch bei einer zweiten Ausbildung besteht ein Anspruch, wenn das Kind in einem Minijob oder im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Das Einkommen der Arbeit spielt dabei keine Rolle.

Auch für ältere Kinder, die berufsbezogene Praktika oder Freiwilligendienste absolvieren, besteht Kindergeldanspruch. In Übergangszeiten wird für bis zu 4 Monate Kindergeld gezahlt, z. B. zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn oder Aufnahme eines Studiums.

Sind Kinder unter 21, arbeitslos und beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit arbeits- oder ausbildungsplatzsuchend gemeldet, besteht auch für diese ein Anspruch auf Kindergeld.

Höhe des Kindergeldes

Seit dem 1. Januar 2023 gilt, dass Sie für jedes Kind, egal wie viele Kinder Sie davor schon hatten, 250 Euro erhalten. Eine Staffelung gibt es also nicht mehr.

Besonderheiten gelten, wenn Sie Hartz 4, Bafög oder Wohngeld beziehen. Übrigens: Auch für Werkstudenten und -studentinnen kann Kindergeld gezahlt werden.

Zusätzlich zum Kindergeld haben Sie unter Umständen auch noch einen Anspruch auf einen Kinderzuschlag.

2025 soll das Kindergeld sowie die Kindersofortzuschlag jeweils um 5 Euro angehoben werden. Das ist pro Jahr ein Plus von 60 Euro.

Für weitere Fragen zum Kindergeld wurde eine spezielle Hotline eingerichtet.