Steuerklassen 3 und 5 - Reform des Ehegattensplittings: Welche Änderungen für Verheiratete geplant sind

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Der Bundeshaushalt 2025 ist für die Ampel die letzte Chance, eines ihrer Wahlversprechen umzusetzen: Das Ehegattensplitting soll so reformiert werden, dass die Steuerklassen 3 und 5 für Paare abgeschafft werden. Viel ändern würde sich dadurch nicht.

Das Ehegattensplitting gilt unter Ökonomen schon lange als ein Auslaufmodell, welches in unserer modernen Zeit falsche Anreize für Männer und Frauen setzt. Doch trotz aller Kritik aus der Fachwelt wird auch die aktuelle Bundesregierung es nicht abschaffen – vor allem wegen dem Widerstand der FDP. Doch im Koalitionsvertrag hatten sich die Ampel-Parteien zumindest auf eine Reform geeinigt. Da im Herbst des kommenden Jahres die nächsten Bundestagswahlen anstehen, ist mit dem Bundeshaushalt 2025 jetzt also die letzte Chance, das Vorhaben umzusetzen.

So funktioniert das Ehegattensplitting heute

Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen beider Ehepartner zusammengerechnet und dann halbiert. Jeder Partner versteuert dann die Hälfte des gemeinsamen Einkommens. Da die Steuerlast bei der Einkommensteuer mit steigendem Einkommen zunimmt, spart ein Ehepaar umso mehr Steuern, je weiter die Einkommen der beiden Partner auseinander liegen.

Zusätzlich dürfen sich Ehepaare entscheiden, wie sie die Steuern zahlen möchten. Dafür gibt es drei Möglichkeiten:

  • Steuerklassen 3/5: Bei diesem Modell wird ein Ehepartner in Steuerklasse 3 geführt, der andere in Steuerklasse 5. Das ist nur wichtig für die Berechnung der Lohnsteuer, also der Steuer auf Ihren Arbeitslohn, der sofort bei der monatlichen Auszahlung einbehalten wird. Bei dem Partner in Steuerklasse 5 wird dabei kein Grundfreibetrag angerechnet, also der volle Lohn versteuert, beim Partner in Klasse 3 dafür der doppelte Grundfreibetrag. Diese Kombination lohnt sich, wenn die Einkommen der Partner weit auseinander liegen. Dann erhalten Paare mehr Nettolohn, als wenn beide mit dem Grundfreibetrag ihre Steuerlast berechnen würden. Wer dieses Modell bisher nutzen wollte, muss dafür einen Antrag stellen.

  • Steuerklassen 4/4: Standardmäßig werden Paare jeweils in Steuerklasse 4 geführt. Hier wird die Lohnsteuer mit dem einfachen Grundfreibetrag für beide Partner ermittelt. Das lohnt sich, wenn die Einkommen der Ehepartner in etwa gleich groß sind.

  • Steuerklassen 4/4 mit Faktor: Die beiden obigen Verfahren betreffen nur die Lohnsteuer, nicht die Einkommensteuer. Die wird am Jahresende anhand der Steuererklärung berechnet. Und dafür wird immer das gemeinsame Einkommen durch zwei geteilt, so dass jeder seine Hälfte versteuert. Das führt in der Praxis dazu, dass Paare im Modell 3/5 zwar unter dem Jahr mehr Nettolohn bekommen, dafür am Jahresende aber nachzahlen müssen. Bei Paaren im 4/4er-Modell ist das seltener der Fall, dafür wird weniger Nettolohn ausgezahlt. Das Faktor-Modell soll die Vorteile verbinden: Entscheidet sich ein Paar per Antrag hierfür, wird die Lohnsteuer mit den Steuerklassen 4 für beide Partner berechnet, aber bereits eingerechnet, dass bei unterschiedlichen hohen Einkommen am Jahresende die Einkommensteuerlast unterschiedlich sein wird. Daraus wird ein Faktor berechnet, um den die Lohnsteuer jeweils bereinigt wird. In der Praxis erhält der Partner mit dem höheren Einkommen dadurch bereits mehr Nettolohn, Nachzahlungen am Jahresende bleiben aber aus oder fallen geringer aus.

Das plant die Bundesregierung

Der im Koalitionsvertrag verankerte Plan sieht nun vor, dass Modell mit den Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen und alle Ehepaare automatisch in das Modell mit den Steuerklassen 4/4 mit Faktor zu überführen. Für die Steuereinnahmen des Bundes hat das überhaupt keinen Effekt, da die am Jahresende zu zahlende Einkommensteuer unabhängig vom gewählten Klassen-Modell ist. Es spart aber sowohl Ehepaaren als auch Ämtern Papierarbeit.

Was ändert sich dadurch konkret für Ehepaare?

Ehepaare, die bisher das 3/5er-Modell genutzt haben, würden dadurch monatlich mit weniger Nettolohn auskommen müssen, dafür am Jahresende aber auch weniger Steuern nachzahlen müssen. In Zahlen ausgedrückt: Ein Beispiel-Paar, bei dem ein Partner 50.000 Euro im Jahr verdient und der andere 25.000 Euro, müsste dadurch 466 Euro mehr Lohnsteuer bezahlen – also etwa 39 Euro pro Monat – die Nachzahlung am Jahresende würde sich aber von 474 auf 8 Euro reduzieren.

Bei einem Paar mit einem größeren Einkommensunterschied, bei dem ein Partner 80.000 Euro pro Jahr brutto verdient und der andere 20.000 Euro, sinkt der monatliche Nettolohn um rund 140 Euro, die Nachzahlung am Jahresende dafür entsprechend um 1682 Euro. Für Paare, bei denen ein Partner gar nicht arbeitet oder maximal ein Einkommen in Höhe des Grundfreibetrages hat und für Paar mit annähernd gleichem Einkommen ändert sich nichts. Sie konnten vorher gar nicht das Faktor-Verfahren wählen.

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