Verbraucherzentrale Hamburg klagt erfolgreich gegen Sanella

Weniger drin zum gleichen Preis und im gleich großen Becher - das ist Irreführung, entschieden Hamburger Richter. (Bild: Verbraucherzentrale Hamburg)
Weniger drin zum gleichen Preis und im gleich großen Becher - das ist Irreführung entschieden Hamburger Richter. (Bild: Verbraucherzentrale Hamburg)

Das machte viele Verbraucher richtig sauer: Bei Rama und Sanella wurden klammheimlich die Füllmengen reduziert. Statt 500 Gramm gab es plötzlich nur noch 400 Gramm Margarine zum gleichen Preis. Das merkte mancher aber erst zu Hause, denn die Produkte wirden nach wie vor im gleich großen Becher verkauft. Ein entsprechender Hinweis auf der Verpackung fehlte.

Auch bei Lätta, Becel und Violife erhöhte Hersteller Upfield mit der gleichen Masche die Preise. Je nach Marke und Füllmenge betrug die Teuerung zwischen 11 und 25 Prozent.

Noch nie so viele Beschwerden zu einem Produkt

Noch nie seien so viele Beschwerden zu einer Mogelpackung in so kurzer Zeit eingegangen, wie im Falle von Rama, berichtete die Verbraucherzentrale im August 2022 und vergab damals an die Margarine den unrühmlichen Titel Mogelpackung des Monats August.

Auch Anfang des neuen Jahres 2023 hatten Kunden die Mogelpackung noch nicht vergessen und wählten Rama mit großer Mehrheit zur Mogelpackung des Jahres 2022. Darauf machten die Verbraucherschützer auch auf ihrer Facebook-Seite aufmerksam. Gleichzeitig reichte die Verbraucherzentrale Hamburg Klage wegen Irreführung gegen Upfield ein.

Nun, ein Jahr später, wurde der Fall vorm Landgericht Hamburg verhandelt und das gab den Verbraucherschützern recht (Az. 406 HKO 121/22).

Wegweisendes Urteil

Das Urteil wird künftig mehr Klarheit für Kunden bringen, denn es gilt für alle Hersteller. Die Richter entschieden, dass nicht mehr einfach weniger Inhalt in gleich großen Verpackungen verkauft werden darf, ohne auf die geringere Füllmenge hinzuweisen.

"Wenn im identischen Becher ohne einen zusätzlichen Hinweis plötzlich 100 Gramm weniger Streichfett drin sind, ist das für uns ein klarer Fall von Irreführung. Wir freuen uns, dass das Gericht mit seinem wegweisenden Urteil unserer Auffassung gefolgt ist", so Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Um Konsumenten besser vor Täuschungen zu schützen, verlangt die Verbraucherzentrale nun klare gesetzliche Regelungen von der Politik. Denn was eine Mogelpackung im rechtlichen Sinne sei, lasse sich aufgrund lückenhafter gesetzlicher Regelungen oft nur schwer feststellen. Konkret fordert Verbraucherschützer Valet, dass Hersteller die alte und die neue Füllmenge sowie die prozentuale Reduzierung für bis zu zwölf Monate auf der Produktverpackung angeben müssen.

Gigantische Ressourcenverschwendung

Zudem sollten mit Füllmengenreduzierungen auch immer die Verpackungen entsprechend schrumpfen. Das macht nicht nur den Vergleich für Kunden einfacher, sondern dient auch der Umwelt.

Im Falle von Rama bemängelte die Verbraucherzentrale neben der versteckten Preiserhöhung auch die "gigantische und gleichzeitig sinnlose Ressourcenverschwendung". Die Verbraucherschützer errechneten, dass wegen der Füllmengenreduzierung im gleich großen Becher für 1000 Tonnen Rama eine halbe Million mehr Plastikdosen nötig sind als vorher.

Helfen Sie mit!

Wenn Ihnen auch Mogelpackungen auffallen, freut sich die Verbraucherzentrale Hamburg über eine kurze Meldung per E-Mail an ernaehrung@vzhh.de oder über das Kontaktformular auf ihrer Internetseite.

Weitere Informationen zu aktuellen Mogelpackungen finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg und auf der Facebook-Seite der Verbraucherschützer.