Einigung mit Erben von jüdischem Sammler: Verkauf von Monet-Werk aus Kunsthaus Zürich

Das renommierte Kunsthaus Zürich hat nach einer Einigung mit den Erben eines von den Nazis verfolgten jüdischen Kunstsammlers den Verkauf eines Monet-Gemäldes aus seiner Sammlung angekündigt. (ARND WIEGMANN)
Das renommierte Kunsthaus Zürich hat nach einer Einigung mit den Erben eines von den Nazis verfolgten jüdischen Kunstsammlers den Verkauf eines Monet-Gemäldes aus seiner Sammlung angekündigt. (ARND WIEGMANN)

Das renommierte Kunsthaus Zürich hat nach einer Einigung mit den Erben eines von den Nazis verfolgten jüdischen Kunstsammlers den Verkauf eines Monet-Gemäldes aus seiner Sammlung angekündigt. Die Zürcher Kunstgesellschaft, der als Trägerverein die Sammlung des Kunsthauses gehört, erklärte am Mittwoch, sie habe sich Anfang des Monats mit den Erben des jüdischen Industriellen und Kunstsammlers Carl Sachs auf eine "faire und gerechte Lösung" für das Gemälde "L’Homme à l’ombrelle" verständigt.

Wegen der Verfolgung der Juden durch die Nationalsozialisten war der Textil-Unternehmer und Kunstmäzen Sachs 1939 mit seiner Frau Margarete aus Deutschland in die Schweiz geflohen. Dort angekommen war das aus Breslau stammende Paar nahezu mittellos, da beide bei ihrer Ausreise jeweils nur zehn Reichsmark mitnehmen durften.

Für ihre Einreise mussten die beiden außerdem Kunstwerke aus ihrem Besitz beleihen, die sich bereits im Kunsthaus Zürich befanden. Das Monet-Bild war das erste Werk, das Sachs wegen seiner akuten finanziellen Notlage nur wenige Wochen nach der Flucht aus Nazi-Deutschland veräussern musste.

Da der kurzfristige Verkauf zur Existenzsicherung des Paares erforderlich gewesen sei, habe eine "Zwangslage" vorgelegen, hob die Zürcher Kunstgesellschaft hervor. Bis zu seinem Tod im Dezember 1943 verkaufte Sachs demnach insgesamt 13 Kunstwerke, die er in der Schweiz eingelagert hatte.

Wie viele andere Museen auf der Welt hat das Kunsthaus Zürich eine umfassende Untersuchung eingeleitet, welche Werke aus seiner Sammlung als direkte oder indirekte Folge der Juden-Verfolgung vor oder während des Zweiten Weltkrieges in seinen Besitz gerieten. Dass das Monet-Werk das Kunsthaus Zürich nun voraussichtlich verlasse, zeige "die Ernsthaftigkeit unserer Provenienzstrategie", erklärte der Präsident der Zürcher Kunstgesellschaft, Philipp Hildebrand.

"Die Erben der Familie Sachs begrüßen die Bereitschaft der Zürcher Kunstgesellschaft, eine faire und gerechte Lösung für das Werk zu finden, zu dessen Veräusserung sich Carl Sachs nach seiner Emigration in die Schweiz gezwungen sah", teilte deren Berliner Anwältin Imke Gielen in der Mitteilung des Kunsthauses mit. Der Anteil am Verkauf des Monet-Gemäldes, der der Zürcher Kunstgesellschaft zusteht, soll nach deren Angaben "gemäss den ethischen Richtlinien" des International Council of Museums (Icom) in den Sammlungsfonds des Kunsthauses fließen.

yb/ck