Vermieter sollen künftig Maklerprovision bezahlen

Länder stellen Gesetzentwurf im Bundesrat vor

Hamburg und drei weitere Bundesländer haben einen Gesetzentwurf im Bundesrat eingebracht, wonach künftig Vermieter einen Makler bezahlen müssen. "Das ist gerecht und fair", sagte Hamburgs Bürgermeister Scholz vor der Länderkammer. (Archivbild)

Mieter sollen künftig nur dann den Makler bezahlen müssen, wenn sie ihn auch selbst mit der Wohnungssuche beauftragt haben. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den die Länder Hamburg, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen in den Bundesrat einbrachten. Das SPD-regierte Hamburg schlug zudem vor, dass die Miete bei Neuvermietungen künftig höchstens 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

In vielen Städten herrsche Mangel an gutem und bezahlbarem Wohnraum, sagte Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) vor der Länderkammer. Mit den beiden Gesetzesinitiativen wolle seine Regierung potenziellen Mietern helfen, eine angemessene Wohnung zu finden, und vermeiden, dass die Falschen nicht zu rechtfertigende Kosten zahlen müssten.

Die Neuregelung zur Maklerprovision wollen die Länder über eine Änderung des Wohnraumvermittlungsgesetzes erreichen. Für die Maklercourtage solle künftig das Bestellerprinzip gelten, sagte Scholz. "Wer bestellt, der bezahlt." Beauftragt ein Vermieter einen Makler, muss er auch die Kosten dafür übernehmen. Er soll diese Kosten auch nicht auf seinen Mieter abwälzen dürfen: Vereinbarungen, durch die sich ein Mieter verpflichtet, die ursprünglich vom Vermieter zu zahlende Provision zu übernehmen, wären demnach unwirksam; ein Verstoß dagegen soll mit einer Geldbuße geahndet werden können.

Die zweite Initiative zum Schutz von Mietern zielt Scholz zufolge gegen Mietwucher. Hier schlägt Hamburg zwei Änderungen des Wirtschaftsstrafgesetzes vor. Zum einen soll die Beweislast für Mieter erleichtert werden: Sie sollen nicht mehr nachweisen müssen, dass der Vermieter das Vorliegen eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum ausgenutzt hat. Stattdessen sollen sie lediglich darauf verweisen müssen, dass ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum vorliegt.

Ein solches geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum soll zudem auch dann vorliegen, wenn es sich nur auf einen Gemeindeteil bezieht - und nicht wie bisher auf die gesamte Gemeinde. So könnten Engpässe etwa in besonders beliebten Stadtteilen berücksichtigt werden, sagte Scholz.

Beide Gesetzesentwürfe wurden zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen. Der Bundesrat soll darüber im Juni abstimmen.

Scholz sagte vor dem Bundesrat, das beste Mittel gegen eine angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt sei der Bau neuer Wohnungen. Von der Bundesregierung forderte er ein "klares Bekenntnis", dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für den sozialen Wohnungsbau bis 2019 zur Verfügung stehen werden. Die Länder bekommen bis 2013 jährlich 518 Millionen Euro vom Bund, um den sozialen Wohnungsbau zu fördern. Die Verhandlungen über die Höhe der Mittel ab 2014 laufen.